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1. FC Schweinfurt 05 sieht sich ungleich behandelt – Gang vor das OLG Nürnberg

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Schweinfurt/Sport – Der 1. FC Schweinfurt 05 hat angekündigt, gegen ein Urteil des Sportgerichts des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) vor das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg zu ziehen. Hintergrund ist ein Streit um die sogenannte U23-Regel – eine Vorgabe, die den Einsatz von Spielern unter 23 Jahren vorschreibt.

Brisant: Bereits im Jahr 2018 war der 1. FC Schweinfurt 05 selbst in einen Sportgerichtsfall wegen Missachtung dieser Regel verwickelt. Damals wurde ein sportlich gewonnener Pokalsieg der Schnüdel nachträglich aberkannt und zugunsten des FC Würzburger Kickers gewertet. In der Folge schied Schweinfurt aus dem Toto-Pokal aus, die Kickers gewannen den Wettbewerb und qualifizierten sich für den DFB-Pokal.

Besonders bemerkenswert: In der damaligen Urteilsbegründung äußerten sich die Rechtsorgane des BFV eindeutig. Wörtlich hieß es:

„Es ist im Übrigen nicht ersichtlich, ohne dass es hierauf im Ergebnis ankommt, warum der Beurteilungs- und Bewertungsmaßstab, den die DFB-Spielordnung an einen Verstoß gegen eine nahezu identische Form-Vorgabe in der 3. Liga stellt, nicht auch ab der 1. Hauptrunde des BFV-Verbandspokals und im Übrigen auch für die Regionalliga-Verbandsrunde gelten soll.“
Diese klare Haltung des BFV von 2018 steht nun im Widerspruch zum aktuellen Fall: Der TSV Schwaben Augsburg hatte in einem Spiel gegen die U23-Regel verstoßen, doch das Sportgericht entschied anders – ein Urteil, das aus Sicht des 1. FC Schweinfurt 05 nicht nachvollziehbar ist.

Kritik kommt auch an der Kanzlei Schickhardt auf, die den TSV Schwaben Augsburg vertritt. Pikant: Dieselbe Kanzlei hatte 2018 in dem Fall um Schweinfurt und die Würzburger Kickers die gegenteilige Rechtsauffassung vertreten – und sich damals erfolgreich durchgesetzt. Nun, mit umgekehrter Argumentation, gewinnt sie erneut.

Beim 1. FC Schweinfurt 05 wächst deshalb der Eindruck von Willkür. Zwei nahezu identische Fälle, zwei komplett verschiedene Urteile – je nachdem, welche Kanzlei den Fall begleitet. Der Verein sieht sich als mehrfach Betroffener (2018 und 2024) ungleich behandelt und fordert eine einheitliche und nachvollziehbare Linie in der Rechtsprechung.

Um für Klarheit zu sorgen, hat der 1. FC Schweinfurt 05 nun den Schritt an das OLG Nürnberg gewagt. Dort wird eine abschließende und richtungsweisende Entscheidung erwartet – nicht nur für den Verein selbst, sondern auch für die Zukunft der U23-Regel und die Verlässlichkeit sportgerichtlicher Entscheidungen in Bayern.

Neujahr 2025