Notizzettel mit Aufschrift „603 Euro“ als Symbol für steigenden Mindestlohn bei Mini-Jobs in Schweinfurt
Bald mehr Geld auf dem Zettel: Bei zehn Arbeitsstunden pro Woche müssen Mini-Jobber, die den gesetzlichen Mindestlohn verdienen, künftig 603 Euro pro Monat erhalten. Zum Jahreswechsel steigt der Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde. Foto (alle Rechte frei): NGG | Florian Göricke

7.330 Mini-Jobber in Schweinfurt: Mindestlohn steigt ab Januar auf 13,90 Euro

Schweinfurt -

Mini-Jobber in Schweinfurt können ab dem kommenden Jahr mit einem spürbaren Plus auf dem Konto rechnen. Rund 7.330 geringfügig Beschäftigte gibt es derzeit in der Stadt. Ab Januar dürfen sie monatlich bis zu 603 Euro verdienen. Darauf weist die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Unterfranken hin.

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Grund für das Plus ist die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns. Dieser steigt zum Jahreswechsel um 1,08 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde. „Die meisten Mini-Jobber bekommen nur den Mindestlohn. Wer zehn Stunden pro Woche arbeitet, muss ab Januar rund 47 Euro mehr im Monat erhalten“, erklärt Ibo Ocak, Geschäftsführer der NGG Unterfranken.

Gleichzeitig appelliert die Gewerkschaft an die Beschäftigten, ihre Abrechnungen genau zu prüfen. „Mini-Jobber sind keine Beschäftigten zweiter Klasse – und sie dürfen auch nicht so behandelt werden“, betont Ocak. In der Praxis würden geringfügig Beschäftigte jedoch häufig als Aushilfen mit weniger Rechten angesehen.

Dabei gelte: Wer bei gleicher Qualifikation die gleiche Arbeit wie eine Vollzeitkraft leistet, habe Anspruch auf den gleichen Stundenlohn. „Mini-Job bedeutet nicht automatisch Mindestlohn“, so Ocak. Zudem stünden auch Mini-Jobbern Urlaub sowie im Krankheitsfall die Lohnfortzahlung zu – genau wie anderen Beschäftigten im Betrieb.

Auch bei Zuschlägen und Sonderzahlungen dürften geringfügig Beschäftigte nicht ausgeschlossen werden. „Wenn es im Unternehmen Zuschläge für Wochenend- oder Nachtarbeit gibt, dann müssen Mini-Jobber diese ebenfalls bekommen. Gleiches gilt für Urlaubs- und Weihnachtsgeld“, macht der Gewerkschafter deutlich.

Besonders im Blick hat die NGG dabei die Gastronomie. Nach Angaben der Arbeitsagentur arbeiten allein in Schweinfurt 1.140 Mini-Jobber in Restaurants, Gaststätten und Hotels. „Diese Branche setzt stark auf Mini-Jobs – sei es auf dem Weihnachtsmarkt, im Biergarten oder in der Küche“, sagt Ocak.

Kritisch sieht die Gewerkschaft jedoch die insgesamt hohe Zahl geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse. „Mini-Jobs verdrängen sozialversicherungspflichtige Stellen“, warnt Ocak. Nur reguläre Beschäftigung biete einen vollständigen Schutz durch Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

Die NGG Unterfranken spricht sich deshalb langfristig für die Abschaffung der Mini-Jobs in ihrer bisherigen Formaus. Die häufig geäußerte Hoffnung, Mini-Jobs seien ein Sprungbrett in reguläre Beschäftigung, erfülle sich nach Ansicht der Gewerkschaft nur selten. „Oft handelt es sich um prekäre Beschäftigung im Niedriglohnbereich“, so Ocak.

Besonders problematisch seien die Folgen für Frauen. 58 Prozent der Mini-Jobber in Schweinfurt sind weiblich. Gerade junge Mütter würden häufig zunächst einen Mini-Job annehmen, um später wieder voll in den Beruf einzusteigen. „Dieser Schritt gelingt vielen nicht – vor allem dann, wenn Betriebe keine Stellen mit mehr Stunden anbieten. Der Mini-Job wird zur beruflichen Sackgasse, mit spürbaren Folgen bis hin zu einer deutlich geringeren Rente“, warnt Ocak.

Weitere Informationen rund um Mini-Jobs erhalten Beschäftigte der Ernährungswirtschaft und der Gastronomie bei der NGG Unterfranken unter
Telefon: (0931) 150 86-0
E-Mail: [email protected]

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