Symbolbild zur Erstattung von Schulwegkosten im Landkreis Schweinfurt mit Schülern, Schulbus und der Antragsfrist am 31. Oktober 2026.
Schüler und Eltern im Landkreis Schweinfurt können noch bis zum 31. Oktober 2026 die Erstattung ihrer Schulwegkosten für das Schuljahr 2025/2026 beantragen. Der Antrag ist jetzt auch online möglich. Foto: KI-generiert

Schulwegkosten im Landkreis Schweinfurt: Antragsfrist endet am 31. Oktober

Schweinfurt - Schüler und Eltern im Landkreis Schweinfurt sollten eine wichtige Frist beachten: Wer für das vergangene Schuljahr 2025/2026 eine Erstattung der Fahrtkosten zur Schule beantragen möchte, muss seinen Antrag spätestens bis zum 31. Oktober 2026 beim Landratsamt Schweinfurt einreichen. Neu ist, dass die Antragstellung inzwischen auch vollständig online möglich ist.

Das Landratsamt Schweinfurt erinnert daran, dass es sich beim 31. Oktober um eine gesetzliche Ausschlussfrist handelt. Anträge, die nach diesem Datum eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Entscheidend ist somit der rechtzeitige Eingang beim Landratsamt.

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Wer kann Schulwegkosten erstattet bekommen?

Eine Fahrtkostenerstattung können Schüler weiterführender Schulen ab der 11. Jahrgangsstufe beantragen. Darüber hinaus gilt die Regelung für Schüler, die eine öffentliche oder staatlich anerkannte Berufsschule, Berufsfachschule, Fachoberschule oder Berufsoberschule besucht haben.

Voraussetzung ist, dass der einfache Schulweg mehr als drei Kilometer beträgt und die nächstgelegene Schule besucht wurde.

Eigenanteil und Höhe der Erstattung

Für die Fahrtkostenerstattung gilt grundsätzlich eine Familienbelastungsgrenze. Diese liegt bei 320 Euro pro Schüler und bei maximal 490 Euro pro Familie innerhalb eines Schuljahres.

Die Wahl der Fahrkarte steht den Schülern grundsätzlich frei. Bei der Berechnung der Erstattung berücksichtigt das Landratsamt allerdings ausschließlich die Kosten der jeweils günstigsten verfügbaren Fahrkarte.

Antrag erstmals auch digital möglich

Neu ist die Möglichkeit, den Antrag auf Fahrtkostenerstattung direkt online auszufüllen und an das Landratsamt Schweinfurt zu übermitteln. Damit entfällt für Antragsteller, die das digitale Verfahren nutzen, die bisherige Einreichung eines Papierantrags.

Der Online-Antrag steht auf der Internetseite des Landratsamtes zur Verfügung:

https://www.landkreis-schweinfurt.de/Fahrtkosten_Erstattung

Frist endet am 31. Oktober 2026

Das Landratsamt empfiehlt, die Erstattung rechtzeitig zu beantragen. Da verspätete Anträge aufgrund der gesetzlichen Ausschlussfrist nicht berücksichtigt werden können, sollten anspruchsberechtigte Schüler und ihre Eltern nicht bis zum letzten Tag warten.

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