Das Gartenjahr 2025 neigt sich dem Ende zu – und mit ihm beginnt die traditionelle Häckselaktion des Landkreises Schweinfurt. Noch bis zum 31. Oktober können holzige Gartenabfälle an den Häckselplätzen der Gemeinden abgegeben werden.
Abgabe bis Ende Oktober möglich
Anlieferungen sind ausschließlich für Baum- und Strauchschnitt bis zu 15 cm Durchmesser vorgesehen. Nicht erlaubt sind Fremdstoffe wie Steine, Metalle, Betonstücke, Kunststoffsäcke oder Wurzelstöcke, da diese die Maschinen beschädigen könnten. Auch Gras, Laub, Moos und Staudenreste dürfen nicht in die Häckselplätze, sondern gehören in die Biotonne, auf den eigenen Kompost oder können an den beiden Kompostplätzen des Landkreises abgegeben werden – bis zu einem Kubikmeter sogar kostenlos.
Sicherheit am Sammelplatz
Der Großhäcksler wird ab November eingesetzt. Während des Einsatzes muss ein Sicherheitsabstand von 50 Meterneingehalten werden.
Nutzen für Garten und Natur
Das zerkleinerte Material kann im Anschluss kostenlos von den Häckselplätzen abgeholt werden – etwa zum Abdecken, Mulchen oder als Wegebelag. Nicht alle Abfälle sollten jedoch entfernt werden: Ein Reisig- oder Laubhaufen in einer Gartenecke bietet Igeln ein wertvolles Winterquartier.
Für Rückfragen steht das Team der Abfallwirtschaft unter Tel. 09721 / 55-596 zur Verfügung.