Schweinfurt – Zum 01.01.2024 wurde der Art. 52 der Gemeindeordnung dahingehend geändert, dass für eine notwendige Beschlussfassung zur Live-Übertragung von Ratssitzungen statt einer einfachen Mehrheit nunmehr eine 2/3 Mehrheit erforderlich ist.
Die Verwaltung ging bis Freitag davon aus, dass getroffene Beschlüsse aus Vorjahren, die eine Live-Übertragung regelten, weiterhin unverändert Geltung haben. Da der Gesetzgeber im Rahmen der Änderung des Art. 52 der Gemeindeordnung dazu aber keine eindeutige Übergangsregelung getroffen hat, wurde bei der Regierung von Unterfranken eine entsprechende Anfrage zur Klarstellung gestellt. Am 23.02.2024 ging uns diese Klarstellung zu.
Danach bedarf eine Live-Übertragung ab 01.01.2024 nach der nun geltenden Gesetzeslage einer 2/3 Mehrheit der Mitglieder des Stadtrats. Da die bisherige Beschlusslage diese Voraussetzung nicht erfüllt, muss zwingend ein neuer Beschluss gefasst werden. Aufgrund der Regelungen für eine ordnungsgemäße Ladung kann dieser Beschluss am kommenden Dienstag nicht gefasst werden. Wir werden einen entsprechenden Tagesordnungspunkt für die Märzsitzung vorsehen.
Aus genannten Gründen kann bis zu einer neuen Beschlusslage das Live-Stream der Sitzung nicht mehr angeboten werden.