Schwimmförderprogramm ‘Mach mit – Tauch auf!’ geht in die nächste Runde

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Region – „Das beliebte Schwimmförderprogramm ‘Mach mit – Tauch auf!’ geht in die nächste Runde! Mir ist es ein Herzensanliegen, den Anteil an Nichtschwimmern bereits bei Schuleintritt nachhaltig und signifikant zu verringern. Denn die Schwimmfähigkeit der Kinder ist nicht nur wichtig für ihr gesundes Aufwachsen, für das soziale Miteinander, sondern auch unverzichtbarer Bestandteil zur Unfallprävention. In Notsituationen kann Schwimmen Leben retten.“ Mit diesen Worten hat Bayerns Innen- und Sportminister Joachim Herrmann heute die Fortführung des Programms ‘Mach mit! – Tauch auf!’ angekündigt.

Alle Vorschulkinder des Kindergartenjahres 2024/2025 erhalten einen Gutschein über 50 Euro für einen Schwimmkurs zum Erwerb des ‘Seepferdchens’. Die Gutscheine sind ab dem 29. Juli 2024 gültig, sodass bereits die Sommerferien für den Schwimmkurs genutzt werden können.

Der Sportminister betonte: „Der Anteil an Kindern in Bayern, die nicht oder nicht sicher schwimmen können, ist leider alarmierend hoch. Deshalb war es mir persönlich wichtig, dass das Gutscheinprogramm der Staatsregierung fortgeführt wird, um diesem besorgniserregenden Trend entgegenzusteuern.“ Mit dem staatlichen Zuschuss soll insbesondere auch finanziell benachteiligten Kindern der Zugang zu Schwimmkursen zum Erwerb des ‘Seepferdchens’ ermöglicht werden.

Die Gutscheine können grundsätzlich bei allen bayerischen Schwimmvereinen, der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft und der Wasserwacht, aber auch bei privaten oder kommunalen Schwimmkursanbietern eingelöst werden, soweit diese mit der Gutscheinannahme einverstanden sind.

Herrmann appellierte an alle Sorgeberechtigten und Schwimmkursanbieter: „Beteiligen Sie sich am Gutscheinprogramm! Damit leisten Sie einen zentralen Beitrag zur Schwimmförderung in Bayern!“

Info zum Frühschwimmer (Seepferdchen) von der DLRG

Gültig ab 01.01.2020
Theoretische Prüfungsleistungen

Kenntnis von Baderegeln
Praktische Prüfungsleistungen

Sprung vom Beckenrand mit anschließendem 25 m Schwimmen in einer Schwimmart in Bauch- oder Rückenlage (Grobform, während des Schwimmens in Bauchlage erkennbar ins Wasser ausatmen)
Heraufholen eines Gegenstandes mit den Händen aus schultertiefem Wasser (Schultertiefe bezogen auf den Prüfling)
Dokumente

Prüfungsordnung Schwimmen-Rettungsschwimmen.pdf
Merkblatt_M3-002-17.pdf
Merkblatt_M3-001-15.pdf