Statement von Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach zu Gegenäußerung Krankenhausreform

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Gesundheit – Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach hat der Bundesregierung vorgeworfen, die Krankenhäuser in Deutschland trotz ihrer schwierigen Lage im Stich zu lassen. Gerlach betonte am Donnerstag: „Das Bundeskabinett hat gestern ein weiteres Mal die Erwartungen der Länder bei der Krankenhausreform enttäuscht und zentrale Forderungen ignoriert. Es geht uns vor allem um Soforthilfen für finanziell angeschlagene Kliniken. Wichtig sind zudem bei der Krankenhausreform mehr Ausnahmemöglichkeiten für die Länder, um eine flächendeckende Versorgung zu gewährleisten.“

Die Ministerin erläuterte: „Die Länder sind bei diesem Thema geschlossen und haben einstimmig wichtige Forderungen und Vorschläge unterbreitet. In ihrer Gegenäußerung zu der Bundesratsstellungnahme zum KHVVG greift die Bundesregierung leider nur wenige und inhaltlich eher Details betreffende Punkte davon auf und stellt für eine Reihe weiterer Länderforderungen eine Prüfung im weiteren Gesetzgebungsverfahren in Aussicht. Zentrale und systemische Forderungen der Länder werden aber von der Bundesregierung weiter ignoriert oder abgelehnt. Dadurch droht eine Verschlechterung der Versorgung vor allem in manchen ländlichen Regionen. Jetzt müssen wir uns auf das Verfahren im Bundesrat konzentrieren, um diese Punkte doch noch in das Gesetz einzubringen.“

Gerlach fügte hinzu: „Grund für die desolate finanzielle Lage vieler Kliniken sind aus übereinstimmender Sicht der Länder vor allem die immens gestiegenen Betriebskosten, deren Finanzierung ausschließlich der Bund zu regeln hat. Energiepreise, Personalkosten, Sachkosten – alles ist sprunghaft teurer geworden. Die Steigerungen der Behandlungsentgelte hat der Bund hingegen gesetzlich gedeckelt. Das bringt viele Kliniken an den Rand ihrer Existenzfähigkeit. Wenn die Bundesregierung nicht handelt, droht ein Kahlschlag in unserer Krankenhauslandschaft, der Versorgungslücken befürchten lässt – gerade im ländlichen Raum.“

Die Ministerin warnte: „Die Schere zwischen den Einnahmen und den Ausgaben der Krankenhäuser wird sich ohne Korrekturen weiter vergrößern. Es reicht bei weitem nicht aus, was die Bundesregierung hierzu an gesetzlichen Änderungen vorsieht. Bayern setzt sich dafür ein, dass künftig sämtliche Kosten- und Tarifsteigerungen der Krankenhäuser umfassend berücksichtigt werden und die Kliniken einen dauerhaften Ausgleich für die nicht refinanzierten Mehrkosten der vergangenen Jahre erhalten.“

Gerlach ergänzte: „Den Krankenhäusern läuft die Zeit davon. Immer mehr Häuser schlittern in die Insolvenz – und wir laufen Gefahr, dass uns wichtige Versorgungsstrukturen wegbrechen, noch bevor die neuen Vergütungsregelungen überhaupt greifen können. Die Bundesregierung muss daher unabhängig von der Reform ein finanzielles Soforthilfeprogramm auflegen, mit dem den angeschlagenen Kliniken schnell und unbürokratisch unter die Arme gegriffen wird. Diese Forderung haben wir bereits in unserer Bundesratsinitiative im November vergangenen Jahres erhoben – und sie ist leider weiterhin aktuell. Die Bundesregierung muss nun endlich den Ernst der Lage erkennen und rasch handeln, um den drohenden kalten Strukturwandel in der Krankenhauslandschaft zu verhindern.“

Gerlach erläuterte: „Völlig unzureichend ist das Entgegenkommen der Bundesregierung außerdem bei den mit den Leistungsgruppen verbundenen Strukturvoraussetzungen. Zwingend erforderlich sind echte und auch unbefristete Ausnahmemöglichkeiten für die Krankenhausplanungsbehörden, damit ansonsten eintretende Verwerfungen für die Versorgung im Einzelfall verhindert werden können und den Krankenhäusern über die nächsten zwei Jahre hinaus Planungssicherheit gegeben werden kann. Die derzeit vorgesehenen Regelungen und die hierzu in Aussicht gestellten Nachbesserungen reichen bei weitem nicht aus, weil sie starre Erreichbarkeitsmaßstäbe und die zwingende Befristung von Ausnahmen vorsehen.“

Die Ministerin fügte hinzu: „Hier hilft es strukturell auch nicht, wenn die aktuelle Gegenäußerung sehr vage eine Prüfung ankündigt, inwieweit möglicherweise etwas umfassender als im bisherigen Entwurf Kooperationen unter Krankenhäusern zugelassen werden. Die grundlegenden Forderungen zu Ausnahmetatbeständen und die Forderung nach dauerhaften praktikablen Sonderregelungen für Fachkrankenhäuser direkt im Gesetz wurden ausdrücklich abgelehnt. Das geht an den Erfordernissen der Praxis vorbei und lässt sich auch nicht mit dem Hinweis auf die erforderliche Qualität der Leistungen rechtfertigen. Das gilt ganz besonders für Fachkrankenhäuser und Außenstellen von Krankenhäusern an anderen Krankenhäusern.“

Gerlach ergänzte: „Insgesamt enttäuscht es schon, wenn nach einem nun fast zweijährigen Prozess immer und immer wieder dieselben Themen besprochen werden, der Bund aber allenfalls in homöopathischen Dosen zu Kompromissen bereit ist. Nicht verwunderlich ist es in diesem Zusammenhang, dass die Bundesregierung – anders als zu Beginn der Gespräche ausdrücklich zugesagt – nach wie vor an der Ausgestaltung des Gesetzes als Einspruchsgesetz festhält, um das Gesetz nötigenfalls auch ohne die Länder mit der Kanzlermehrheit durchstimmen lassen zu können.“