Bad Neustadt/Blaulicht – Am vergangenen Dienstag wurde im Rahmen einer Fahrzeugkontrolle durch die Beamten festgestellt, dass der Fahrzeugbesitzer ein Spezialfahrwerk in seinem PKW verbaut hatte.
Diese technische Veränderung hätte durch einen Sachverständigen abgenommen und in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden müssen.
Aufgrund der fehlenden Abnahme wurde die Weiterfahrt an Ort und Stelle unterbunden und gegen den 24-jährigen Mann ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.