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Neues im März 2025: Was Verbraucher jetzt wissen müssen

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Region – Mit dem Beginn des Monats März 2025 treten in Deutschland wieder einige gesetzliche Neuerungen in Kraft, die Verbraucher betreffen. Von steigenden Krankenkassenbeiträgen bis zur Zeitumstellung – hier sind die wichtigsten Änderungen im Überblick.

**Höhere Krankenkassenbeiträge für Rentner**

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Ab März werden die bereits beschlossenen höheren Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen auch für Rentner wirksam. Das bedeutet, dass sich die Rentenzahlungen verringern, da die erhöhten Beiträge direkt von den Renten abgezogen werden.

**Neue Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder**

Wer mit Mofas, Rollern oder E-Scootern unterwegs ist, muss ab dem 1. März 2025 ein neues Versicherungskennzeichen anbringen. Die Farbe der gültigen Kennzeichen wechselt jährlich – 2025 sind grüne Kennzeichen erforderlich. Wer noch mit dem blauen Kennzeichen aus dem Vorjahr fährt, ist nicht mehr versichert und macht sich strafbar.

**Zeitumstellung auf Sommerzeit**

In der Nacht vom 29. auf den 30. März 2025 werden die Uhren eine Stunde vorgestellt. Damit beginnt die Sommerzeit – das bedeutet zwar eine Stunde weniger Schlaf, dafür aber längere Abende mit Tageslicht.

**Änderungen für Photovoltaikanlagen**

Für Betreiber von Photovoltaikanlagen gibt es ebenfalls eine wichtige Neuerung. Durch das sogenannte „Solarspitzengesetz“ wird ab März 2025 in Zeiten negativer Börsenstrompreise keine Einspeisevergütung mehr gezahlt. Dies kann sich auf die Wirtschaftlichkeit kleinerer Anlagen auswirken.

**Winterferien in Bayern**

Schüler und Eltern in Bayern können sich auf eine kleine Verschnaufpause freuen: Die Frühjahrsferien, oft auch als Faschingsferien bezeichnet, finden vom 3. bis 7. März 2025 statt. Eine Gelegenheit, um den Fasching zu genießen oder eine kurze Reise zu unternehmen.

 

 

Neujahr 2025