Entlang des Mains häufen sich aktuell die Funde verendeter Wildvögel. Nach dem ersten bestätigten Fall einer mit dem Geflügelpestvirus infizierten Wildgans Ende November in Ebern wurden in den vergangenen Tagen zwischen Knetzgau und Ottendorf insgesamt 14 tote Tiere geborgen. Die meisten davon waren Höckerschwäne und Wildgänse.
Mitarbeiter des Veterinäramtes Haßberge sowie Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr Haßfurt gingen davon aus, dass die Tiere an der Aviären Influenza, auch Vogelgrippe genannt, verendet sind. Die Laboruntersuchungen laufen derzeit noch. Dennoch ruft das Veterinäramt bereits jetzt alle Geflügelhalter im Landkreis – insbesondere in Mainnähe – zu besonderer Vorsicht auf.
Stallpflicht in gefährdeten Bereichen empfohlen
Neben strengen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen empfiehlt das Veterinäramt, besonders gefährdete Geflügelbestände freiwillig zeitweise in geschlossenen Stallbereichen zu halten. Dies betrifft vor allem Betriebe und Hobbyhalter mit weniger als drei Kilometern Entfernung zum Main.
Alle amtlich bekannten Geflügelhalter mit mehr als 50 Tieren wurden bereits schriftlich über die Situation informiert und auf die verpflichtende Einhaltung der Schutzmaßnahmen hingewiesen. Gleichzeitig warnt die Behörde vor einer hohen Dunkelziffer nicht gemeldeter Tierhaltungen. Bereits ab dem ersten gehaltenen Tier besteht eine Meldepflicht beim Veterinäramt. Nur so könnten wirksame Vorsorgemaßnahmen geplant und umgesetzt werden.
Ansteckung auch über Kleidung und Geräte möglich
Das Geflügelpestvirus kann sowohl durch direkten Tierkontakt als auch indirekt übertragen werden – etwa über kontaminierte Kleidung, Fahrzeuge, Gerätschaften, Futter oder Transportkisten. Besonders wildlebende Wasservögel gelten als natürliche Überträger und scheiden den Erreger über Kot und Schleimhäute aus.
Deshalb ist es besonders wichtig, den Kontakt zwischen Wildvögeln und gehaltenem Geflügel konsequent zu verhindern. Auch Ausscheidungen wildlebender Vögel dürfen nicht mit Geflügel in Berührung kommen.
Tote Vögel nicht anfassen
Für Bürgerinnen und Bürger gilt: Tote Wildtiere sollten keinesfalls angefasst oder mitgenommen werden. Wer tote Wasser- oder Raubvögel entdeckt, wird gebeten, den Fund während der Öffnungszeiten beim Veterinäramt des Landratsamtes Haßberge unter der Telefonnummer 09521 / 27-138 zu melden.
Weitere Informationen zu den geltenden Schutzmaßnahmen sind auf der Internetseite des Landratsamtes Haßberge unter hassberge.de/gefluegelpest abrufbar. Zusätzliche Hinweise finden sich beim Friedrich-Loeffler-Institut (www.fli.de) sowie beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de).
Info: Was ist die Geflügelpest?
Die Geflügelpest (Aviäre Influenza) ist eine hochakut verlaufende Viruserkrankung, die vor allem Hühner und Puten, aber auch viele andere Vogelarten befällt. Nach kurzer Inkubationszeit sterben infizierte Tiere meist schnell. In seltenen Fällen kann auch der Mensch erkranken. In Deutschland sind bislang jedoch keine Infektionen beim Menschen bekannt geworden.
