Ob Wochenendtrip in eine europäische Metropole oder Fernreise in die Sonne – viele Menschen nutzen den Herbst für eine Auszeit. Doch Verspätungen, Ausfälle oder verlorenes Gepäck können den Urlaub schnell trüben. Der ADAC erklärt, welche Rechte Bahn- und Flugreisende kennen sollten, um im Ernstfall Ansprüche geltend zu machen.
Bahnreisen: Entschädigung schon ab 60 Minuten Verspätung
Wer mit der Bahn reist, kann bereits ab einer Verspätung von 60 Minuten am Zielbahnhof 25 Prozent des Ticketpreises zurückfordern, ab 120 Minuten sind es 50 Prozent.
Bei Ausfällen dürfen Reisende auf andere Verbindungen ausweichen oder sich den Fahrpreis erstatten lassen. Entstehen zusätzliche Kosten, etwa für Taxi oder Hotel, können diese unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls ersetzt werden.
Ansprüche müssen innerhalb von zwölf Monaten nach Ablauf der Gültigkeit des Tickets eingereicht werden.
Flugreisen: Entschädigung nach einheitlichen EU-Regeln
Für Fluggäste gelten europaweit einheitliche Rechte. Ab drei Stunden Verspätung am Zielort können – je nach Flugstrecke – Ausgleichszahlungen zwischen 250 und 600 Euro verlangt werden.
Bei Flugausfällen besteht Anspruch auf Rückerstattung oder Ersatzbeförderung. Airlines müssen zudem bei langen Wartezeiten für Mahlzeiten, Getränke und gegebenenfalls eine Hotelübernachtung sorgen. In Deutschland verjähren Ansprüche in der Regel nach drei Jahren.
Gepäckverlust oder -verspätung
Geht ein Koffer verloren oder kommt verspätet an, haftet die Fluggesellschaft in der Regel bis zu rund 1.600 Euro pro Person. Der Verlust sollte umgehend am Gepäckschalter gemeldet und eine Verlustanzeige ausgefüllt werden.
Quittungen für notwendige Ersatzkäufe sollten aufbewahrt werden. Nach 21 Tagen gilt Gepäck offiziell als verloren, ab dann können Entschädigungsansprüche geltend gemacht werden.
Gut vorbereitet auf Reisen
Rechte zu kennen, kann im Fall von Verspätungen oder Gepäckproblemen viel Ärger ersparen. Weitere Informationen sowie den ADAC Flugentschädigungsrechner gibt es online unter www.adac.de.