Am Karfreitag gegen 15:30 Uhr war ein, wie sich später bei Ermittlungen erst herausstellte, ein 39jähriger Mann aus Schweinfurt, mit seinem Pkw gegen ein Stahltor am Gelthari-Ring gefahren. Hier hatte er Schaden verursacht, war aber nicht am Unfallort geblieben und wohl schon auf dem Heimweg, als er sich bei der Rettungsleitstelle telefonisch meldete. Er gab in lallender Sprache an, dass ihm nichts passiert sei und er bereits in Niederwerrn wäre.
Ein Anwohner hatte bereits in der Zwischenzeit die Polizei Schweinfurt verständigt und diese ein Streife zum Unfallort entsandt. Vor Ort konnte nach Rücksprache mit dem Zeugen, der auch ein Bild vom Verursacher hatte, abgeklärt werden, dass ein Unfall mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort vorlag. Teile des Unfallfahrzeugs wurden auf der B19 Richtung Niederwerrn aufgefunden.
An der Halteradresse wurde festgestellt, dass der Fahrer wohl sich in der Wohnung befindet, sein Pkw war allerdings nicht vor Ort. Ein verständigter Richter hatte bereits die Wohnungsöffnung bestimmt und schließlich wurde die Türe, da nicht geöffnet wurde, aufgebrochen. Der Beschuldigte versuchte noch das Eindringen der Beamten zu verhindern, indem er sich dagegenstellte. Schließlich gelangten die Beamten hinein. Dem Mann mussten Handfesseln angelegt werden, da dieser alkoholisiert und aggressiv war. Wie sich zusätzlich herausstellte, hatte er auch noch auf dem Küchentisch eine kleine Menge Haschisch liegen.
Ein Alkotest vor Ort erbrachte einen Wert von ca. 2.3 Promille. Zudem stellte sich noch heraus, dass der verwendete Pkw seit dem 10. März nicht mehr zugelassen war. Mit dem Hintergrund, dass eventuell auch noch eine Fahrt unter Einfluss von Drogen stattgefunden hat, wurde die Menge des Blutes (eine Blutentnahme war angeordnet worden) für weitergehende Untersuchungen erhöht. Ein Labor muss dieses in den kommenden Tagen auf Alkohol, wie auch Drogen, untersuchen.
Fahrzeugschlüssel, wie auch der Führerschein des Unfallfahrers, wurde sichergestellt. Ihm droht der Entzug der Fahrerlaubnis auf längere Zeit.