Verkehr – Der geplante 50-Stunden-Warnstreik bei der Bahn wurde kurzfristig abgesagt, nachdem sich die Deutsche Bahn und die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) vor dem Arbeitsgericht in Frankfurt am Main auf einen Vergleich geeinigt haben. Die EVG teilte mit: „Vor diesem Hintergrund haben wir den Streik bei der DB AG vorerst ausgesetzt.“ Der Warnstreik hätte zu einem 50-stündigen Stillstand des Fernverkehrs geführt, und es wäre unwahrscheinlich gewesen, dass ein Zug im Regional- und Güterverkehr fahren konnte.
Am Freitagabend reichte die Bahn beim Arbeitsgericht Frankfurt einen Eilantrag ein, um den Warnstreik auf diesem Weg zu verhindern. Sie betrachtete den geplanten Streik als „unverhältnismäßig“ und als Beeinträchtigung für Kunden und „unbeteiligte Dritte“. Laut DB-Personalvorstand Martin Seiler habe sich der Gang der Deutschen Bahn vor Gericht für alle Beteiligten gelohnt. Beide Seiten der DB einigten sich gemäß der Mitteilung auch darauf, nun zügig und konstruktiv zu verhandeln, mit dem Ziel, bald zu einer Einigung zu gelangen.
Beide Seiten der DB einigten sich
Im laufenden Tarifkonflikt spielt das Thema Mindestlohn eine zentrale Rolle, das laut Angaben beider Seiten auch vor Gericht intensiv diskutiert wurde. Derzeit erhalten etwa 2.000 Beschäftigte den gesetzlichen Mindestlohn von 12 Euro lediglich als Zulage. Die EVG hat es zur Bedingung gemacht, dass dieser Mindestlohn zunächst in die Tariftabellen aufgenommen wird, um als Grundlage für alle weiteren Verhandlungen zu dienen.
Anfangs war die Bahn nicht bereit, Vorbedingungen vor den eigentlichen Verhandlungen zu erfüllen. Inzwischen hat sie jedoch zugesagt, den Mindestlohn vorab in die Tariftabellen aufzunehmen. Es gab noch Diskussionen darüber, ob zukünftige Verhandlungsergebnisse eins zu eins in den unteren Lohngruppen festgeschrieben oder beispielsweise über Zulagen ausgezahlt werden sollten. Die Bahn argumentierte an dieser Stelle, dass sonst der branchenübliche Lohn für Sicherheits- und Reinigungskräfte deutlich überschritten würde. Die EVG blieb daher vorerst bei ihren Warnstreik-Plänen, zumindest bis zur Gerichtsverhandlung am Samstag.
Die laufende Tarifrunde betrifft insgesamt 230.000 Beschäftigte, wovon 180.000 bei der Deutschen Bahn arbeiten. Der Streit um den Mindestlohn betrifft also nur etwa ein Prozent der Gesamtzahl der Verhandlungsteilnehmer. Für die Gewerkschaft ist dieser Punkt jedoch von entscheidender Bedeutung, da sie die Beschäftigten mit niedrigen Löhnen besonders im Hinblick auf die Inflation überproportional stärken möchte. Darüber hinaus strebt sie wahrscheinlich auch an, durch ihren Einsatz in diesen Lohngruppen oder Branchen neue Mitglieder zu gewinnen.
Die Gewerkschaft strebt eine Erhöhung an
Die Forderung der Gewerkschaft an die Branche zeigt deutlich, dass sie eine überproportionale Stärkung der unteren Lohngruppen anstrebt. Im Mittelpunkt steht ein hoher Festbetrag: Die Gewerkschaft strebt eine Erhöhung von 650 Euro pro Monat für die Beschäftigten in den 50 Bahn-Unternehmen an. Erst bei den oberen Einkommen fordert sie prozentuale Erhöhungen, konkret 12 Prozent. Die Gewerkschaft stellt sich eine Laufzeit von 12 Monaten vor.
Die Bahn hat zuletzt steuer- und abgabenfreie Einmalzahlungen in Höhe von insgesamt 2850 Euro sowie stufenweise Erhöhungen von 10 Prozent für die unteren und mittleren Einkommensgruppen sowie 8 Prozent für die oberen Einkommensgruppen in Aussicht gestellt. Dies alles soll bei einer Laufzeit von 27 Monaten gelten.