Übersicht zu wichtigen Änderungen im Oktober 2026 mit Themen wie Tanken, Bahn, Vorsorge, Heckenschnitt, Zeitumstellung und Winterreifen
Im Oktober 2026 treten mehrere Änderungen in Kraft, die Verbraucher betreffen – von neuen Regeln beim Tanken und an Bahnhöfen bis zur Zeitumstellung und zum Heckenschnitt. Foto: KI-generiert

Das ändert sich im Oktober 2026: Tanken, Bahn, Vorsorge und Zeitumstellung

Region - Das ändert sich im Oktober 2026: Tanken, Bahn, Vorsorge und Zeitumstellung

Mit dem Oktober kommen einige Änderungen auf Verbraucher zu. Autofahrer werden bei der Energiesteuer entlastet, Vorsorgedokumente können künftig digital hinterlegt werden und an Bahnhöfen gelten neue Regeln für Alkohol. Außerdem endet die Sommerzeit. Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen.

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Tanken soll ab Oktober günstiger werden

Eine der finanziell bedeutendsten Änderungen betrifft Autofahrer. Ab dem 1. Oktober senkt der Bund die Energiesteuer auf Benzin und Diesel bis zum Jahresende um 14 Cent je Liter. Unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer entspricht das einer steuerlichen Entlastung von rund 17 Cent pro Liter.

Ob der Preis an der Zapfsäule tatsächlich um den vollständigen Betrag sinkt, hängt allerdings auch von den jeweiligen Marktpreisen und davon ab, in welchem Umfang die Entlastung an die Kunden weitergegeben wird.

Die Bundesregierung beziffert die gesamte Entlastung für Bürger und Wirtschaft auf rund 2,5 Milliarden Euro.

Führungszeugnis gibt es künftig auch digital

Wer ab Oktober ein Führungszeugnis online beantragt, kann sich zusätzlich zur bisherigen Papierform für eine digitale Variante entscheiden.

Das digitale Führungszeugnis wird über ein sicheres Verfahren als PDF in das persönliche BundID-Konto übermittelt. Damit soll insbesondere die Weitergabe an Arbeitgeber oder andere Stellen schneller und einfacher werden.

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung können digital hinterlegt werden

Auch beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer gibt es ab dem 1. Oktober eine wichtige Neuerung.

Künftig können elektronische Abschriften von Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen hinterlegt werden. Das geschieht auf Wunsch des Betroffenen über institutionelle Stellen wie Notare, Rechtsanwälte oder Betreuungsbehörden.

Der Vorteil zeigt sich vor allem im Ernstfall: Behandelnde Ärzte und Betreuungsgerichte können die hinterlegten Dokumente dann unmittelbar elektronisch einsehen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen für den Zugriff erfüllt sind.

Wichtig: Die Registrierung ersetzt nicht das eigentliche Vorsorgedokument. Auch das Original bleibt weiterhin von Bedeutung.

Alkoholverbot an allen Bahnhöfen der Deutschen Bahn

Bis zum 15. Oktober will die Deutsche Bahn ihr Alkoholkonsumverbot schrittweise auf alle rund 5.400 Bahnhöfe in Deutschland ausweiten.

Damit darf Alkohol künftig auch an Bahnhöfen in der Region grundsätzlich nicht mehr auf Bahnsteigen oder in Bahnhofshallen konsumiert werden. Das Verbot wird über das Hausrecht der Deutschen Bahn umgesetzt.

Ausnahmen gibt es für gastronomische Betriebe innerhalb der Bahnhöfe. Auch verschlossene alkoholische Getränke dürfen weiterhin mitgeführt werden.

Wer gegen das Verbot verstößt, muss nach Angaben der Bahn zunächst mit einem Platzverweis rechnen. Bei wiederholten Verstößen kann ein Hausverbot ausgesprochen werden.

Neue Beschränkungen für sogenannte Ewigkeitschemikalien

Ab dem 10. Oktober treten innerhalb der Europäischen Union weitere Einschränkungen für die PFAS-Untergruppe PFHxA und verwandte Stoffe in Kraft.

Betroffen sind unter anderem bestimmte Kleidung, Schuhe, Kosmetikprodukte sowie Papier und Karton, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen. Dazu können beispielsweise fettabweisende Lebensmittelverpackungen gehören.

Die Stoffe wurden in der Vergangenheit unter anderem wegen ihrer wasser-, fett- und schmutzabweisenden Eigenschaften eingesetzt. Aufgrund ihrer Beständigkeit können sie sich jedoch über sehr lange Zeiträume in der Umwelt halten.

Die EU-Regelung enthält festgelegte Grenzwerte und verschiedene Ausnahmen. Produkte, die bereits vor dem 10. Oktober 2026 in Verkehr gebracht wurden, fallen nicht automatisch unter das neue Verkaufsverbot.

Im Garten darf wieder kräftiger geschnitten werden

Für Gartenbesitzer endet am 30. September die Schutzfrist des Bundesnaturschutzgesetzes.

Vom 1. Oktober an dürfen Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und bestimmte andere Gehölze grundsätzlich wieder stärker zurückgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden. Zwischen dem 1. März und 30. September sind solche Arbeiten zum Schutz wild lebender Tiere eingeschränkt. In dieser Zeit sind lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte zulässig.

Auch außerhalb der Schutzfrist gilt jedoch: Befinden sich beispielsweise noch geschützte Tiere oder deren Lebensstätten in einem Gehölz, können weitere naturschutzrechtliche Vorschriften greifen.

Office 2021 erhält keine Sicherheitsupdates mehr

Auch für viele Computer-Nutzer bringt der Oktober eine Änderung. Microsoft beendet am 13. Oktober 2026 den Support für Office 2021.

Programme wie Word, Excel, Outlook oder PowerPoint funktionieren danach grundsätzlich weiter. Microsoft liefert für diese Version jedoch keine Sicherheitsupdates, Fehlerkorrekturen und keinen technischen Support mehr aus.

Wer Office 2021 weiterhin nutzt, sollte deshalb prüfen, welche Aktualisierungsmöglichkeiten für den eigenen Computer infrage kommen.

Die Uhren werden zurückgestellt

Am letzten Sonntag im Oktober endet die Sommerzeit.

In der Nacht von Samstag, 24. Oktober, auf Sonntag, 25. Oktober 2026, werden die Uhren um 3 Uhr eine Stunde auf 2 Uhr zurückgestellt. Die Nacht ist damit eine Stunde länger.

Für Funkuhren, Smartphones und viele andere vernetzte Geräte erfolgt die Umstellung in der Regel automatisch.

Winterreifen: Oktober ist keine gesetzliche Frist

Mit dem Oktober taucht regelmäßig auch die Faustregel „von O bis O“ – also von Oktober bis Ostern – für Winterreifen auf. Eine gesetzlich festgelegte Winterreifenpflicht ab dem 1. Oktober gibt es in Deutschland allerdings nicht.

Es gilt eine situative Winterreifenpflicht. Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch sowie Eis- oder Reifglätte müssen Fahrzeuge mit geeigneten Winterreifen ausgerüstet sein.

Zulässige Winterreifen müssen das Alpine-Symbol mit Berg und Schneeflocke tragen.

Keine Herbstferien im Oktober in Bayern

Während in vielen Bundesländern bereits im Oktober Herbstferien beginnen, müssen Schülerinnen und Schüler in Bayern noch etwas warten.

Die unterrichtsfreien Tage rund um Allerheiligen dauern im Freistaat 2026 vom 2. bis 6. November. Für Familien in Schweinfurt und der Region liegen die eigentlichen Herbstferien damit erst im kommenden Monat.

Zwei Feiertage fallen auf einen Samstag

Der Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober fällt 2026 auf einen Samstag. Einen zusätzlichen freien Werktag gibt es damit für die meisten Beschäftigten nicht.

Auch der Reformationstag am 31. Oktober fällt auf einen Samstag. In Bayern ist dieser allerdings ohnehin kein gesetzlicher Feiertag.

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