Nach dem tragischen Badeunfall, bei dem im Sommer 2025 zwei kleine Mädchen in einem See ums Leben kamen, hat die Staatsanwaltschaft Schweinfurt Anklage gegen die Eltern erhoben. Das bestätigte ein Sprecher der Behörde. Die Beschuldigten hätten sich bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert.
Die beiden Schwestern waren am 14. August 2025 beim Baden verunglückt. Eine Obduktion ergab später, dass die Kinder ertrunken waren. Nach Erkenntnissen der Ermittler sollen sie mindestens zehn Minuten unter Wasser gewesen sein.
Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hätten die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt. Die Ermittler gehen davon aus, dass die Mädchen über einen Zeitraum von etwa zehn bis 15 Minuten unbeaufsichtigt am See waren – obwohl sie nicht schwimmen konnten. Dieser Umstand ist nun zentraler Bestandteil der Anklage.
Jetzt liegt die Entscheidung beim Amtsgericht Schweinfurt. Das Gericht muss prüfen, ob die Anklage zugelassen und ein Hauptverfahren eröffnet wird. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für die Eltern die Unschuldsvermutung.
Der Fall hatte überregional für Bestürzung gesorgt. Er wirft erneut Fragen nach Aufsichtspflicht, Verantwortung und Sicherheit an Badeseen auf – insbesondere bei Kindern, die nicht schwimmen können.
