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Nachrichten aus Schweinfurt und Umgebung

Enkeltrickbetrug in Schweinfurt – Seniorin um 20.000 Euro betrogen

Schweinfurt, Am oberen Marienbach. Am 14.04.2023, gegen 12.15 Uhr übergab eine 60jährige aus einer Landkreisgemeinde von Schweinfurt 20.000 Euro Bargeld an einen bislang unbekannten Täter im Bereich eines Kinos Am oberen Marienbach in Schweinfurt. 

Zuvor wurde die 60jährige über Stunden mit der üblichen Masche angerufen. „Ihre“ weinende Tochter leitete am Telefon das Gespräch ein und teilte ihr mit, dass sie in einen tödlichen Verkehrsunfall verwickelt wäre und sie nun 60.000 Euro Kaution bezahlen müsse, um nicht ins Gefängnis zu müssen. Ein vermeintlicher Polizist bestätigte dann die Geschichte. Im Anschluß kam dann auch noch ein vermeintlicher Staatsanwalt hinzu und der psychische Druck auf die 60jährige wurde immer weiter gesteigert, so dass sie dazu gebracht wurde, zur Sparkasse zu gehen und ihre gesamten Ersparnisse in Höhe von 20.000 Euro abzuheben. Danach wurde sie dann an oben genannten Ort dirigiert, um dort einem Gerichtsboten die 20.000 Euro zu übergeben, da die Zahlstelle im Gericht bereits geschlossen hätte. Da sich die Geschädigte danach erst 2 Stunden später bei der „richtigen“ Polizei meldete, war jegliche Fahndungsmaßnahme nach den unbekannten Tätern vergeblich.

Aufgrund dieses erneuten „erfolgreichen“ Enkeltrickbetruges sei nochmals und in aller Deutlichkeit formuliert, dass in Deutschland weder die Polizei, noch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht einen Angehörigen am Telefon dazu auffordert, horende Summen aufzubringen, um eine Kaution zu hinterlegen, um damit eine Inhaftierung von Angehörigen zu verhindern. Außerdem würde es „niemals“ passieren, dass jemand aufgefordert wird Geld, Schmuck oder sonstige Wertsachen an irgendwelchen Orten „im Freien“ außerhalb von Gerichtsgebäuden und ohne jegliche Quittung oder Bestätigung zu übergeben.

Das Kautionszahlsystem wird z. B. in den USA angewandt. In Deutschland gibt es in der Strafprozeßordnung die sog. Haftgründe, wie z. B. Fluchtgefahr, weil kein fester Wohnsitz. Von den Betrügern wird sehr oft angegeben, dass die „Kinder“ der Betrogenen einen Verkehrsunfall mit tödlichem Ausgang verursacht hätten und deshalb inhaftiert werden sollen. Dies würde in Deutschland ebenfalls nur in sehr sehr wenigen Fällen in Betracht kommen und dann wäre auch keinesfalls eine Kautionszahlung möglich, um dies zu verhindern.