Schweinfurt – 65 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Schweinfurt kontrollierten am 5. April 2022 Arbeitgeber des Friseurhandwerks und ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Prüfungen fanden im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung statt. Im Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamts Schweinfurt wurden 209 Personen nach ihren Arbeitsbedingungen befragt. 18 Fälle beschäftigen die Beamtinnen und Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) bis zur endgültigen Klärung weiter*:
– Eine Person gab sich als selbständige Erwerbsperson aus, war
aber nach derzeitigen Erkenntnissen als Arbeitnehmer oder
Arbeitnehmerin abhängig beschäftigt (Scheinselbständigkeit).
– Bei einer weiteren Person wird der Leistungsbezug hinterfragt
und geprüft, ob Sozialleistungen zu Recht oder unrechtmäßig
gezahlt wurden.
– Zwei ausländische Friseurinnen oder Friseure konnten für ihre
Arbeitsausübung keine arbeitsberechtigenden Titel vorweisen.
– Fünf Verletzungen von Melde- und Aufzeichnungspflichten
verzeichnete der Zoll darüber hinaus.
– Insgesamt wurden bei der Entlohnung von Arbeitnehmern und
Arbeitnehmerinnen in fünf Fällen Mindestlöhne nach gesetzlichen
Grundlagen (z.B. gesetzlicher oder tariflicher Mindestlohn)
unterschritten.
– Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit leitete fünf Ermittlungen
wegen des Vorenthaltens oder Veruntreuens von Arbeitsentgelt
(Sozialversicherungsbeiträge) ein.
Die Zöllnerinnen und Zöllner der FKS sind im Einsatz, um die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld I und II und die illegale Beschäftigung von Ausländern zu überprüfen. Die Beschäftigten der FKS stellen durch Personenbefragungen und Prüfung der Geschäftsunterlagen fest, welcher Mindestlohn für die einzelnen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anwendung findet und kontrollieren, ob dieser auch gezahlt wird.
Mit ihren kontinuierlichen Prüfungen sorgen die Beschäftigten der FKS dafür, dass es nicht zu höheren Ausfällen von Sozialversicherungs- und Steuerbeiträgen, einer stärkeren Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten der Unternehmen, die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, oder auch einer mangelhaften Absicherung bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder für das Alter der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmerinnen kommt.
*Die Ergebnisbetrachtung erfolgt nach derzeitigem Erkenntnisstand und steht unter dem Vorbehalt des Abschlusses der Prüfungen.