Haus und Garten – Die Grillsaison ist längst in vollem Gange, aber wie oft darf man eigentlich auf dem Balkon grillen?
Die Frage nach der Häufigkeit des Grillens auf dem Balkon ist nicht eindeutig zu beantworten. Verschiedene Gerichtsurteile haben unterschiedliche Ansichten dazu. Das Amtsgericht Bonn entschied beispielsweise, dass der Vermieter dazu verpflichtet ist, sicherzustellen, dass nur einmal im Monat gegrillt wird und dass das Grillen 48 Stunden im Voraus angekündigt werden muss. Im Gegensatz dazu erlaubte das Amtsgericht Westerstede das Grillen bis zu zehnmal im Jahr. Die Frage, wie oft man auf dem Balkon grillen darf, hängt also von verschiedenen individuellen Faktoren ab und muss in jedem Einzelfall geprüft werden.
Was kann man tun, wenn der Nachbar ständig grillt?
Es gibt kein spezielles „Grillgesetz“. Stattdessen gelten das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Nachbarrechtsgesetz und regionale Vorschriften. Dadurch variieren die Regeln von Ort zu Ort. Grundsätzlich ist es erlaubt, dass der Nachbar auf dem Balkon grillt, aber es besteht eine gegenseitige Rücksichtnahmepflicht. Die Nachbarn dürfen nicht durch Rauch oder Ruß vom Holzkohlegrill gestört werden. Andernfalls könnte das Grillen als Verstoß gegen das Immissionsschutzgesetz betrachtet werden, wenn der Nachbar sich durch Gerüche und/oder Rauch belästigt fühlt.
Hohe Strafe von 250.000 Euro für grillenden Nachbarn
Ein bemerkenswerter Fall eines Rechtsstreits wegen Grillens ereignete sich im März 2023. Ein 75-jähriger Rentner aus Bad Tölz in Oberbayern verklagte seinen Nachbarn, der nahezu täglich auf der Terrasse grillte. Das Landgericht München gab dem Rentner Recht und nun droht dem Nachbarn ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro, wenn er sich nicht an die strengen Auflagen hält.
Wann ist das Grillen auf dem Balkon verboten?
Das Grillen auf dem Balkon ist dann verboten, wenn es in der Hausordnung oder im Mietvertrag ausdrücklich untersagt wird. Es kann auch festgelegt sein, welches Grillgerät erlaubt ist. Zum Beispiel könnte im Mietvertrag stehen, dass das Grillen mit Holzkohle verboten ist. Wenn in eurem Mietvertrag steht, dass das Grillen auf dem Balkon grundsätzlich verboten ist, dürft ihr auch keinen Gas- oder Elektrogrill verwenden.