27 überprüfte Betriebe, 116 befragte Personen und bereits 30 eingeleitete Ermittlungsverfahren – das ist die Bilanz einer großangelegten Schwerpunktprüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Schweinfurter Zolls. Am vergangenen Freitag waren über 80 Zöllnerinnen und Zöllner in Unter- und Oberfranken im Einsatz, um Beschäftigungsverhältnisse im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe zu kontrollieren.
Im Fokus standen Gaststätten, Lieferdienste, Cafés, Schnellimbisse und Hotels. Ziel war es, die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns, sozialversicherungsrechtlicher Pflichten sowie die Aufdeckung von Schwarzarbeit und unrechtmäßigem Sozialleistungsbezug sicherzustellen.
Die Kontrollen zeigten deutliche Auffälligkeiten:
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21 Fälle mit Unstimmigkeiten bei Sozialversicherungsbeiträgen
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13 Fälle mit ausländerrechtlichen Verstößen
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9 Verdachtsfälle wegen nicht ordnungsgemäßer Zahlung des Mindestlohns
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3 Fälle möglicher unrechtmäßiger Sozialleistungen
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35 Verstöße gegen Melde- und Aufzeichnungspflichten
Die Ermittlungen werden nun durch umfangreiche Nachprüfungen vertieft. Dabei gleichen die Beamten die vor Ort erhobenen Daten mit den Lohn- und Finanzunterlagen der Unternehmen ab.
Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe steht seit Jahren besonders im Fokus des Zolls. Als eine der beschäftigungsstärksten Branchen unterliegt es den Regelungen des Mindestlohngesetzes. Seit 1. Januar 2025 beträgt der Mindestlohn 12,82 Euro pro Stunde.
Mit seinen bundesweiten Schwerpunktprüfungen leistet der Zoll einen entscheidenden Beitrag zur Sicherung von Sozialsystemen und Staatseinnahmen – und sorgt zugleich für faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen.