Holzige Gartenabfälle werden bei der Häckselaktion im Landkreis Schweinfurt mit einem Großhäcksler zerkleinert.
Im Oktober können im Landkreis Schweinfurt wieder holzige Gartenabfälle an den kommunalen Häckselplätzen angeliefert werden. Foto: KI-generiert

Häckselaktion im Landkreis Schweinfurt startet wieder im Oktober

Lkr. Schweinfurt -

Mit dem Herbst beginnt für viele Gartenbesitzer die Zeit des Rückschnitts. Für Äste, Zweige und andere holzige Gartenabfälle bietet der Landkreis Schweinfurt auch 2026 wieder seine traditionelle Häckselaktion an.

Von Anfang Oktober bis einschließlich 31. Oktober können entsprechende Gartenabfälle an den Häckselplätzen der Gemeinden im Landkreis angeliefert werden. Die jeweiligen Öffnungszeiten unterscheiden sich und können bei der zuständigen Gemeindeverwaltung erfragt werden.

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Großhäcksler kommt ab Anfang November

Nach Abschluss der Anlieferungsphase wird das gesammelte Material ab Anfang November mit einem Großhäcksler zerkleinert.

Während des Einsatzes der Maschine gilt aus Sicherheitsgründen ein Mindestabstand von 50 Metern. Besucher dürfen sich während des Häckselvorgangs nicht im entsprechenden Sicherheitsbereich aufhalten.

Diese Gartenabfälle sind erlaubt

Angenommen werden ausschließlich holzige Gartenabfälle mit einem Durchmesser von höchstens 15 Zentimetern.

Nicht auf die Häckselplätze gehören dagegen unter anderem:

  • Steine und Beton
  • Metalle
  • Kunststoffsäcke
  • Wurzelstöcke
  • Gras
  • Moos
  • Staudenreste

Auch Verpackungen oder Transportbehälter dürfen nicht an den Sammelstellen zurückgelassen werden.

Wohin mit nicht holzigen Gartenabfällen?

Gras, Moos und andere weiche Pflanzenreste können über die Biotonne oder den eigenen Kompost entsorgt werden.

Alternativ stehen die Wertstoffhöfe Rothmühle und Gerolzhofen zur Verfügung. Dort können Haushalte nach Angaben des Landkreises ganzjährig bis zu einem Kubikmeter Gartenabfälle beziehungsweise bis zu zehn Kubikmeter Baum- und Strauchschnitt kostenlos anliefern.

Häckselmaterial kann später wieder verwendet werden

Nach Abschluss der Häckselarbeiten kann das zerkleinerte Material von den Sammelplätzen abgeholt werden. Im eigenen Garten eignet es sich beispielsweise zum Mulchen, zum Abdecken von Flächen oder als Belag für Gartenwege.

Der Landkreis weist außerdem darauf hin, dass nicht jeder Reisig- oder Laubhaufen beseitigt werden muss. In einer ruhigen Gartenecke können solche Bereiche beispielsweise Igeln als Winterquartier dienen.

Bei Fragen zur Häckselaktion ist die Abfallwirtschaft des Landkreises Schweinfurt unter 09721 / 55-596 erreichbar.

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