Gochsheim – Aufgrund seiner auffälligen Fahrweise wurde ein 37jähriger Fahrer eines schwarzen Audis im Bereich der Autobahn A70 bei Gochsheim angehalten. Der Verdacht, dass er etwas getrunken haben könnte, hat sich nach einem Alkotest nicht bestätigt. Allerdings erbrachte die Abfrage der Person im Informationssystem der Polizei einen Fahndungstreffer. Er hatte einen offenen Vollstreckungshaftbefehl, welcher durch Zahlung der Geldstrafe abgewendet werden konnte.
Bei der Inaugenscheinnahme des Pkws wurde im Kofferraum zudem ein totes Reh aufgefunden. Hier erklärte der Mann, der aus dem Ausland stammte, dass er zuvor ein Unfall mit dem Wild hatte. Den Unfall hatte er der zuständigen Polizeidienststelle nicht gemeldet, stattdessen das Reh mitgenommen, um dieses zu verwerten.
Aus diesem Grund sah er sich unvermittelt einer Anzeige wegen Jagdwilderei und einer Ordnungswidrigkeit nach dem bayr. Jagdgesetz konfrontiert. Hier war die Zahlung einer Sicherheitsleistung mangels Barmittel nicht mehr möglich. Die Anzeige gegen ihn wird erstattet und er aufgefordert sich der Strafe zu stellen. Im Zweifelsfall wird gegen ihn wieder ein Haftbefehl (bei einer Verurteilung und nicht Greifbarkeit) erlassen werden. Dann kann es für ihn bei der nächsten Kontrolle in Deutschland zu einem Deja-vu kommen.