SCHWEINFURT – Die Grundsteuer ist mit ca. 11,5 Mio. Euro ein wesentlicher Einnahmeposten im städtischen Haushalt.
Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen Berechnungsgrundlagen der Einheitswerte von Grundstücken als verfassungswidrig eingestuft. Daher wurde die Grundsteuer reformiert. Ab 2025 wird die Grundsteuer nach den neuen Einheitswerten berechnet. Der Freistaat Bayern hat von der Öffnungsklausel Gebrauch gemacht. Abweichend vom Bundesmodell gilt in Bayern ein wertunabhängiges Flächenmodell. Für die Ermittlung der neuen Berechnungsgrundlagen müssen alle Grundstückseigentümer zwischen dem 01. Juli 2022 und dem 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung abgeben.
Da die Neuberechnung der Grundsteuer und das Ausfüllen der Grundsteuererklärung zahlreiche Fragen aufwerfen, bietet das Finanzamt Schweinfurt eine Informationsveranstaltung zur Grundsteuerreform an.
Die Informationsveranstaltung für die Bürger der Stadt Schweinfurt findet am
Donnerstag, 07. Juli
um 19:00 Uhr
in der Rathausdiele
statt.