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Kostenfreies Parken für Elektrofahrzeuge in Bayern – Unbürokratische Lösung ab 1. April 2025

Kostenfreies Parken für Elektrofahrzeuge
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Region – Ab dem 1. April 2025 dürfen Besitzer von Elektrofahrzeugen in Bayern aufatmen: Sie können auf öffentlichen Parkplätzen bis zu drei Stunden kostenlos parken. Das hat der bayerische Ministerrat auf Initiative von Innenminister Joachim Herrmann beschlossen. Ziel ist es, die Attraktivität von E-Autos zu steigern und einen Beitrag zu sauberer Luft und weniger Lärm in Städten zu leisten.

„Mit einem ,E‘ am Ende des Kennzeichens und einer korrekt eingestellten Parkscheibe hinter der Windschutzscheibe können E-Autofahrer künftig ohne Gebühren parken – unbürokratisch und pragmatisch“, erklärte Herrmann. Die Regelung gilt für reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge.

Einheitliche Regelung ohne Kennzeichnungspflicht

Die neue Parkregelung erfordert keine zusätzliche Kennzeichnung der Parkplätze. Das bayernweit einheitliche System soll die Umsetzung für Kommunen und Nutzer gleichermaßen erleichtern. Neben der klassischen Parkscheibe können Kommunen auch digitale Lösungen integrieren, wie kostenlose Tickets über Parkautomaten oder Apps.

„Wir wollen, dass diese Regelung schnell und einfach greift, damit Elektrofahrzeuge insbesondere in Ballungszentren an Attraktivität gewinnen“, betonte der Innenminister.

Nur für öffentliche Parkflächen

Die Kostenbefreiung gilt ausschließlich für öffentliche Parkflächen, erkennbar am blauen „P“-Verkehrszeichen. Privatparkplätze, wie beispielsweise in Parkhäusern oder Supermärkten, sind davon ausgeschlossen. „Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, die Hinweise an Parkautomaten oder örtliche Beschilderungen zu beachten“, rät Herrmann.

Wichtig: Die Regelung hebt bestehende Höchstparkzeiten nicht auf. Wenn ein Parkplatz beispielsweise eine maximale Parkdauer von zwei Stunden vorschreibt, ist diese weiterhin bindend – auch für E-Autos.

Impuls für eine nachhaltige Mobilität

Die Einführung dieser Regelung ist ein weiterer Schritt, um die Elektromobilität in Bayern zu fördern. Durch die finanziellen Vorteile für E-Autofahrer erhofft sich die Staatsregierung, den Umstieg auf umweltfreundlichere Fahrzeuge weiter zu beschleunigen. „Mit Maßnahmen wie diesen gestalten wir den Verkehr der Zukunft nachhaltiger und lebenswerter für alle“, so Herrmann abschließend.

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