Verdacht des Besitzes von Kinderpornographie und der Herstellung unberechtigter Bildaufnahmen – Anklageerhebung gegen Lehramtsstudenten
Bamberg/Lkr Haßberge – Nach umfangreichen Ermittlungen gemeinsam mit der Kriminalpolizeiinspektion Schweinfurt hat das Zentrum zur Bekämpfung von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch im Internet (ZKI) Anklage gegen einen 29- jährigen Lehramtsstudenten aus dem Landkreis Haßberge erhoben.
Dem Mann werden in der Anklageschrift die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen und die Herstellung kinderpornographischer Inhalte in jeweils mehreren Fällen und der Besitz kinderpornographischer Inhalte vorgeworfen.
Der Angeschuldigte war im Jahr 2023 als Aushilfslehrkraft an einer Schule im unterfränkischen Landkreis Haßberge tätig und soll zwischen Mai und Dezember 2023 in verschiedenen Umkleideräumen der Schule heimlich Videoaufnahmen von mehreren Schülern im Alter zwischen sechs und zwölf Jahren erstellt haben. Bei weiteren Gelegenheiten soll er zudem auch heimliche Aufnahmen in Klassenräumen erstellt haben.
Die Anklageschrift wirft dem Angeschuldigten weiter vor, aus diesen Videoaufnahmen mehrere Bild-Collagen mit kinderpornographischen Inhalten erstellt zu haben.
Zudem soll er im Zeitpunkt einer Durchsuchung seiner Wohnung im Januar 2024 im Besitz weiterer kinderpornographischer Bild- und Videodateien gewesen sein.
Der Mann war zuvor aufgrund einer Mitteilung eines US-amerikanischen Online-Dienstes in den Fokus der Ermittler geraten.
Der Strafrahmen für jeden Fall der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen liegt bei Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren. Für die Herstellung der Bild-Collagen mit kinderpornographischen Inhalten sieht das Gesetz eine Freiheitsstraße von sechs Monaten bis zu zehn Jahren und für den Besitz der weiteren Aufnahmen eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren vor.
Über die Zulassung der Anklageschrift muss nun das Schöffengericht des Amtsgerichts Haßfurt entscheiden. Über den Inhalt der Pressemitteilung hinausgehende Auskünfte können derzeit zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen nicht erteilt werden.
Info zur Zentralstelle Cybercrime Bayern
Seit dem 1. Januar 2015 besteht bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg die Zentralstelle Cybercrime Bayern. Diese Zentralstelle ist bayernweit zuständig für die Bearbeitung herausgehobener Ermittlungsverfahren im Bereich der Cyberkriminalität. Sie ermittelt in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Spezialisten der Landes- und Bundespolizei, des Bundeskriminalamts, des Zollfahndungsdienstes und mit internationalen Partnern, z.B. bei Angriffen auf bedeutende Wirtschaftszweige oder bei Verfahren aus dem Bereich der organisierten Cyberkriminalität.
Auch dann, wenn bei Verfahren der Allgemeinkriminalität ein hoher Ermittlungsaufwand im Bereich der Computer- und Informationstechnik abzuarbeiten ist, werden die Staatsanwälte der Zentralstelle tätig. Die bearbeiteten Fälle sind vielfältig. Sie reichen von Hackerangriffen über Fälle des Vorkasse-Betrugs im Internet, z. B. durch professionelle sog. Fake-Shops, und Fälle von Ransomware bis hin zum Handel mit Waffen, Drogen und Falschgeld im Darknet. Zudem ist die Zentralstelle Cybercrime Bayern für herausgehobene Fälle der Wirtschaftscyberkriminalität zuständig.
Seit dem 1. Oktober 2020 besteht bei der Zentralstelle Cybercrime Bayern zudem das Zentrum zur Bekämpfung von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch im Internet. Diese Spezialeinheit konzentriert sich insbesondere auf Betreiber und Nutzer von Darknet-Foren, die kinderpornografisches Material herstellen, posten oder damit handeln.
Derzeit sind 25 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte und fünf IT-Forensikerinnen und IT- Forensiker bei der Zentralstelle Cybercrime Bayern tätig.