Hammelburg/Blaulicht – Nach dem Tod einer 76-Jährigen am letzten Freitag, beantragte die Staatsanwaltschaft Schweinfurt einen Haftbefehl gegen den fünf Jahre älteren Lebenspartner. Noch im Krankenhaus eröffnete die zuständige Ermittlungsrichterin dem Senior den Haftbefehl. Am Montag konnte der Tatverdächtige direkt vom Krankenhaus in eine Justizvollzugsanstalt verlegt werden.
Wie bereits berichtet, trafen die alarmierten Einsatzkräfte am vergangenen Freitagvormittag im Schlafzimmer des gemeinsam bewohnten Hauses auf die leblose 76-Jährige. Der alarmierte Notarzt konnte nur noch den Tod der Seniorin feststellen. Im Haus befand sich der schwer verletzte 81-jährige Lebenspartner, der sich dem gegenwärtigen Sachstand nach selbst mehrere Stichverletzungen im Bereich des Oberkörpers zugefügt hatte. Nach der medizinischen Erstversorgung durch Rettungsdienst und Notarzt kam er mit einem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus. Dem derzeitigen Ermittlungsstand nach hatte er sich am Freitag selbst gegen 09:00 Uhr über den Notruf bei der Polizei gemeldet und den Tod seiner Partnerin mitgeteilt. In dem Telefonat äußerte er außerdem schwer verletzt zu sein.
Ein solcher Notruf stellt auch für die erfahrenen Beamten der Einsatzzentrale der unterfränkischen Polizei eine außergewöhnliche Situation dar. Der Anrufer schilderte, dass er selbst schwer verletzt sei und im Schlafzimmer seine tote Frau liegen würde. Während die Polizistin am Notruf versuchte weitere Informationen zu erlangen, machte sich eine parallel informierte Steife der Polizei Hammelburg auf den Weg in den kleinen Weiler Ochsenthal.
Die derzeitigen Ermittlungen der Kripo Schweinfurt in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Schweinfurt deuten darauf hin, dass der 81-Jährige für den Tod seiner Lebenspartnerin verantwortlich ist. Die genauen Umstände der Tat sind noch unklar und Gegenstand der weiteren Ermittlungen. Zur Klärung der Todesursache ordnete die Staatsanwaltschaft eine Obduktion im Institut für Rechtsmedizin an.
Noch im Krankenhaus eröffnete die Ermittlungsrichterin am Samstag dem Tatverdächtigen den von der Staatsanwaltschaft beantragten Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des Totschlags. Anschließend kam der Senior in eine Justizvollzugsanstalt.