Regionale Sonderprüfung des Schweinfurter Zolls im Friseur- und Kosmetikgewerbe
Schweinfurt / Würzburg / Bamberg / Aschaffenburg (ots) – 79 geprüfte Betriebe, 166 befragte Personen und bereits 17 vor Ort eingeleitete Ermittlungsverfahren – so lauten die ersten Ergebnisse zu einer in der vergangenen Woche durchgeführten regionalen Sonderprüfung des Schweinfurter Zolls zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung im Friseur- und Kosmetikgewerbe.
Insgesamt 90 Beamtinnen und Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) waren in ganz Unterfranken und in großen Teilen Oberfrankens unterwegs und haben die Beschäftigungsverhältnisse von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Barbershops, Nagelstudios sowie in Friseur- und Kosmetiksalons unter die Lupe genommen.
Neben den bereits vor Ort eingeleiteten Ermittlungsverfahren stellten die Einsatzkräfte des Zolls dabei in 42 weiteren Fällen Anhaltspunkte auf mögliche Verstöße fest: So besteht unter anderem in neun Fällen der konkrete Verdacht des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt, in acht Fällen liegen Hinweise auf die Nichtzahlung des gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 12,82 Euro vor.
In weiteren acht Fällen liegt der Verdacht auf illegale Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern nahe, in einem Fall liegen Hinweise auf einen unrechtmäßigen Bezug von staatlichen Sozialleistungen vor. Des Weiteren wurden von den Beamtinnen und Beamten des Zolls zahlreiche Beanstandungen hinsichtlich erforderlicher Melde- und Aufzeichnungspflichten in den Betrieben festgestellt.
Im Nachgang werden nun die vor Ort im Rahmen der Personenbefragungen erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft. Die weiteren Ermittlungen des Zolls hierzu dauern an.