Bad Königshofen – Die Streitigkeit zwischen Lebenspartnern eskalierte auf offener Straße am Mittwochmittag. Die Polizei Bad Königshofen konnten ein Mann nach kurzer Fahndung in Gewahrsam nehmen. Er muss sich nun wegen mehrerer Straftaten verantworten.
Gegen 15:17 Uhr eskalierte eine Streitigkeit zwischen einem 37-Jährigen und seiner ebenfalls 37 Jahre alten Lebensgefährtin auf offener Straße. In der Eyershäuser Straße stritt das Pärchen lautstark, nachdem es zu einer Meinungsverschiedenheit nach einer Wohnungsbesichtigung kam. Aus bislang ungeklärter Ursache kam der Mann in den Besitz eines Hammers und bedrohte damit seine Freundin. Diese konnte sich in den gemeinsamen Pkw flüchten und sich dort zusammen mit ihrem Kind einschließen. Der 37-Jährige schlug mit dem Hammer auf das Fahrzeug ein, forderte die Herausgabe seiner Sachen, und verursachte so einen erheblichen Schaden im Bereich der Motorhaube.
Nachdem die Frau die persönlichen Sachen des Mannes, unter anderem eine geringe Menge Kokain, aus dem Dachfenster geworfen hatte, konnte sie sich mit dem Pkw entfernen.
Durch einen Zeugen wurde die Polizei Bad Königshofen verständigt, die nach kurzer Fahndung den 37-jährigen Mann auf einem Feldweg in der Nähe der Tatörtlichkeit in Gewahrsam nehmen konnte.
Dem derzeitigen Ermittlungsstand nach, fuhr der Mann zusammen mit seiner Lebensgefährtin von Bochum nach Eyershausen um dort eine Wohnung zu besichtigen. Er ist nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis und stand zum Zeitpunkt der Fahrt mutmaßlich unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. Die Lebensgefährtin, welche nach der Auseinandersetzung mit dem Pkw von der Tatörtlichkeit wegfuhr, konnte telefonisch erreicht werden und begab sich zur Polizeidienststelle nach Bad Königshofen. Hier wurde festgestellt, dass sie ebenfalls unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand.
Der 37-jährige Mann muss sich nun unter anderem wegen räuberischer Erpressung, Sachbeschädigung, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Fahren unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln verantworten.
Die Frau muss sich wegen des Fahrens unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln verantworten.
Gegen den Mann wurde ein Kontaktverbot ausgesprochen, sodass er sich bis auf weiteres der Frau nicht nähern darf.