Würzburg (ruf), Bergrheinfeld – Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Klage gegen die erste Teilgenehmigung der Regierung von Unterfranken für den Konverter Bergrheinfeld West des SuedLink abgewiesen. Diese hatte die Regierung von Unterfranken am 28. Februar 2023 nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz für bauvorbereitende Maßnahmen erteilt.
Die Teilgenehmigung betrifft die südliche Konverterstation am Netzverknüpfungspunkt Bergrheinfeld/West des Vorhabens Nr. 4 „Höchstspannungsleitung Wilster – Bergrheinfeld/West des Bundesbedarfsplanungsgesetzes“ (SuedLink).
Eine anerkannte Umweltvereinigung hatte die Teilgenehmigung am 3. April 2023 vor dem Bundesverwaltungsgericht beklagt. Aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 25. Januar 2024 hat nun das in diesem Verfahren erst- und letztinstanzlich zuständige Bundesverwaltungsgericht die Teilgenehmigung als rechtmäßig eingestuft und die Klage abgewiesen.