Striktes Waffen- und Messerverbot auf Weihnachtsmärkten

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Verschärfte Regelungen im Waffengesetz: Weihnachtsmärkte und ähnliche Veranstaltungen sind Waffen- und Messerverbotszonen

Landkreis Schweinfurt – Mit einer am 31.10.2024 in Kraft getretenen Verschärfung des Waffengesetzes will das Bundesinnenministerium für mehr Sicherheit insbesondere auf öffentlichen Plätzen und Veranstaltungen sorgen. Das Landratsamt Schweinfurt informiert in diesem Zusammenhang zu geltenden Waffen- und Messerverbotszonen.

Demnach ist es verboten, Waffen und Messer bei Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen mitzuführen. Gerade auch Weihnachtsmärkte sind kraft Gesetz solche Waffen- bzw. Messerverbotszonen.

Besucherinnen und Besucher von Weihnachtsmärkten und sonstigen öffentlichen Veranstaltungen werden deshalb im eigenen Interesse eindringlich gebeten, keine Messer oder andere Waffen mitzuführen.

Verstöße gegen die oben genannten Regelungen können hohe Bußgelder, Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafe nach sich ziehen.