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Überschwemmungsgebiet für Marienbach, Schwarzach und Wern vorläufig gesichert

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Die Sicherung betrifft Gebiete im Bereich des Marktes Werneck und der Gemeinden Bergrheinfeld, Dittelbrunn, Geldersheim, Lülsfeld, Niederwerrn sowie Poppenhausen

Landkreis Schweinfurt – Das vom Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen für den Marienbach und die Wern sowie das vom Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg für die Schwarzach ermittelte Überschwemmungsgebiet wurde im Amtsblatt des Landratsamtes Schweinfurt vom 12. Juni 2024 bekanntgemacht und gilt damit als vorläufig gesichert.

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Mit der vorläufigen Sicherung gelten bereits die gesetzlichen Einschränkungen, die bei einer Lage in einem Überschwemmungsgebiet zu beachten sind, bevor der vorgesehene Bereich in einem weiteren Verfahren per Rechtsverordnung als Überschwemmungsgebiet festgesetzt werden kann. Die vorläufige Sicherung ist dabei die Grundlage für weitere Entscheidungen des Landratsamts.

Basis der Berechnung sind Flächen, die im statistischen Durchschnitt einmal in hundert Jahren von einem Hochwasserereignis betroffen sind.

Die vorläufige Sicherung endet, sobald die Rechtsverordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebiets in Kraft tritt oder das Festsetzungsverfahren eingestellt wird.

Hinzuweisen ist hinsichtlich der Wern auf den Umstand, dass für diese durch Rechtsverordnung bereits ein Überschwemmungsgebiet festgesetzt wurde. Bis zu einem Abschluss des Festsetzungsverfahrens gelten die gesetzlichen Einschränkungen sowohl im bereits festgesetzten wie auch im vorläufig gesicherten Gebiet.

Karten, aus denen die im Einzelnen betroffenen Flächen hervorgehen sowie weitere Informationen finden sich auf der Website des Landratsamtes Schweinfurt unter:
www.landkreis-schweinfurt.de/liste-ueberschwemmungsgebiete

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