Ratgeber – Auf der Suche nach dem perfekten tierischen Mitbewohner werden heute die meisten online fündig. Auf Kleinanzeigen, Tierwelt und Co. ist es für Suchende aber oft schwierig festzustellen, wie glaubwürdig die Anzeigen sind. Herkunft und Gesundheit der Tiere sind oft nicht nachvollziehbar und Papiere Fälschungen. Die Stiftung Warentest rät zum Kaufvertrag und erklärt die Rechtslage.
Allein auf Kleinanzeigen erscheinen aktuell unter dem Suchbegriff „Welpen“ mehr als 12 000 Einträge, unter dem Begriff „Katzen“ fast 150 000. Gleichzeitig werden in Zoohandlungen immer weniger Tierarten angeboten. Online ist das Angebot groß und die Kontaktaufnahme bequem. Dass sich der Handel ins Internet verschoben hat, bringt für Tierfreundinnen und -freunde aber auch Nachteile mit sich.
Für Laien ist es oft schwierig festzustellen, ob hinter den Anzeigen ein liebevoller Züchter oder eine skrupellose Geschäftemacherin steckt. Über Herkunft und Gesundheitszustand sagen die Fotos nichts, Papiere wie Impfscheine und Ahnentafeln sind manchmal Fälschungen.
Für den Handel mit Wirbeltieren gibt es in Deutschland zwar rechtliche Vorgaben, in der Praxis werden diese aber oft nicht verbindlich umgesetzt. Die Rechtsexpertinnen und -experten der Stiftung Warentest raten dazu, den Kauf von Hund, Katze oder Hamster immer vertraglich abzusichern.
„Haltung und Transport sind durch das Tierschutzgesetz geregelt, doch wenn es um den Verkauf geht, sind Tiere Gebrauchsgüter. Das Gewährleistungsrecht regelt hier den Anspruch auf ein ‚mangelfreies‘ Tier. In der Praxis heißt das meist nur, dass Katze oder Meerschwein gesund sein müssen. Wird das Tier nach der Übergabe krank, sollten Käufer das sofort dem Verkäufer melden. Er muss dafür sorgen, dass das Tier behandelt wird“, erklärt Expertin Kirsten Schiekiera.
Wann Käuferinnen und Käufer sogar Schadensersatz geltend machen können und was sonst noch vor dem Tierkauf zu beachten ist, erklärt die Stiftung Warentest unter www.test.de/tiere-kaufen und in der Dezember-Ausgabe von Finanztest.