Region – Der Monat April bringt eine Fülle von Veränderungen mit sich, die Ihr tägliches Leben beeinflussen könnten. Von Steuersätzen bis hin zu neuen Regelungen für Elterngeld und Rückgaberichtlinien bei Amazon – wir haben die wichtigsten Neuerungen für Sie im Überblick. Aber das ist noch nicht alles! Lesen Sie weiter, um mehr über die aktuellen Entwicklungen bei Whatsapp, Cannabis-Besitz, ermäßigte Deutschlandtickets für Studenten und vieles mehr zu erfahren.
**Steuersätze und Elterngeld: Neue Regelungen ab April**
Ab April kehrt der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent für Gaslieferungen über das Erdgasnetz für Privathaushalte und Fernwärme zurück. Die Bundesregierung hatte seit Oktober 2022 als Entlastungsmaßnahme den Satz auf sieben Prozent gesenkt. Doch das ist nicht die einzige Änderung: Auch beim Elterngeld gibt es Neuerungen. Gutverdienende haben ab April Anspruch auf weniger Elterngeld, da eine neue Einkommensgrenze bei 200.000 Euro zu versteuerndem Einkommen eingeführt wird. Diese Änderungen betreffen Paare ebenso wie Alleinerziehende. Zusätzlich wird ab dem 1. April das Basiselterngeld nach dem zwölften Lebensmonat des Kindes nicht mehr für beide Elternteile gleichzeitig verfügbar sein. Eltern können außerdem nur noch einen gemeinsamen Monat Elternzeit nehmen, im Gegensatz zu den bisherigen zwei gemeinsamen Monaten.
**Neue Rückgaberichtlinien bei Amazon**
Ab dem 25. April ändert Amazon seine Rückgabefrist für Elektronik-Artikel von 30 auf 14 Tage. Es sei jedoch erwähnt, dass “Amazon-Geräte und Amazon Renewed-Produkte” von dieser Änderung ausgenommen sind. Für Artikel, die ab dem 25. März gekauft werden, wird eine Übergangsfrist gewährt, und auf Antrag bleibt die Rücksendung hier für 30 Tage möglich. Verkäufer auf der Plattform müssen mindestens eine Rückgabefrist von 14 Tagen anbieten, können aber auch eine längere Frist festlegen, die dann ausgewiesen werden muss, um Missverständnisse zu vermeiden.
**Neue AGB bei Whatsapp ab April**
Ab dem 11. April treten neue Nutzungsbedingungen bei Whatsapp in Kraft. Nutzer, die den Dienst weiterhin nutzen möchten, müssen diesen Bedingungen zustimmen. Die Änderungen folgen den Vorgaben von zwei neuen EU-Verordnungen und sollen den Wettbewerb unter den Anbietern fairer gestalten und den Verbraucherschutz stärken. Die neuen Nutzungsbedingungen enthalten auch Hinweise zu unerwünschten Inhalten und deren Meldung sowie Informationen darüber, wie und warum Whatsapp Daten von Nutzern erfasst. Zudem wird das Mindestalter zur Benutzung des Dienstes von 16 auf 13 Jahre gesenkt, was bereits bei Facebook und Instagram als Grundlage einer Registrierung gilt. Darüber hinaus wird es möglich sein, Nachrichten an Whatsapp-Nutzer auch von anderen Anbieter-Accounts wie Signal und Telegram zu senden.
**Cannabis-Besitz wird teilweise legal**
Ab dem 1. April wird der Besitz von 25 Gramm getrocknetem Cannabis zum Eigenkonsum im öffentlichen Raum für Erwachsene ab 18 Jahren erlaubt sein. Im privaten Bereich dürfen bis zu 50 Gramm aus Eigenanbau konsumiert werden. Es ist wichtig zu beachten, dass der Anbau von drei Pflanzen zu Hause erlaubt ist, jedoch mit Sicherheitsvorrichtungen zum Schutz vor Diebstahl und um den Zugang von Kindern zu verhindern. Eine Weitergabe der eigenen Ernte an Dritte bleibt verboten, und Erträge über die 50 Gramm hinaus müssen vernichtet werden. Es wird auch erwähnt, dass der Anbau von Cannabis im Kleingarten nicht gestattet ist, jedoch sollen zum 1. Juli Cannabis-Clubs zum gemeinsamen Anbau möglich werden.
**Deutschlandticket für Studenten: Eine vergünstigte Option**
Ab April steht ein ermäßigtes Deutschlandticket für Studenten zur Verfügung, das 60 Prozent des regulären Preises kostet und somit monatlich für 29,40 Euro erhältlich ist. Es ist jedoch zu beachten, dass das Ticket (noch) nicht für alle verfügbar sein wird, und daher empfiehlt es sich, sich bei der jeweiligen Hochschule zu informieren, ob und wann das Semesterticket eingeführt wird.
**Mehr Geld für Maler und Lackierer ab April**
Ab dem 1. April steigt der branchenbezogene Mindestlohn für Maler- und Lackierer auf 15 Euro pro Stunde. Auch für Helfer beträgt der Mindestlohn dann 13 Euro pro Stunde.
**Fahrerlaubnis: Neuer Fragenkatalog für die theoretische Prüfung**
Ab April tritt ein neuer Fragenkatalog für den Erwerb der Fahrerlaubnis in Kraft, der alle Fahrzeugklassen betrifft. Einige Fragen wurden gestrichen, während neue hinzugefügt wurden. Diese Änderungen sollen die Qualität der theoretischen Führerscheinprüfung verbessern. Es wird erwähnt, dass die Durchfallquote bei der theoretischen Führerscheinprüfung laut TÜV-Verband im Jahr 2023 bei 42 Prozent lag, was einen Anstieg im Vergleich zum Vorjahr darstellt.
**Neue Diesel-Kraftstoffe für umweltbewusstes Tanken ab April**
Ab April werden neue Diesel-Kraftstoffe mit den Bezeichnungen B10, XTL und HVO zugelassen, die an Tankstellen angeboten werden können. Diese neuen Kraftstoffe, insbesondere XTL und HVO, sollen dazu beitragen, den Verbrauch fossiler Energieträger zu senken und den Treibgasausstoß zu reduzieren. Es wird betont, dass vor dem Tanken geprüft werden sollte, ob das jeweilige Fahrzeugmodell dafür freigegeben ist.
**Verstärkte Radarkontrollen bei Blitzermarathon im April**
Im Rahmen der europaweiten Aktion “Road Pol Speed Marathon” wird in der Woche ab dem 15. April verstärkt Tempo-Kontrollen durchgeführt, um ein Zeichen gegen Raser zu setzen und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Der sogenannte Blitzermarathon findet am Freitag