Einsatz wegen Ruhestörung führt zu Gewahrsam und tätlichem Angriff

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Schweinfurt, Theodor-Fischer-Platz – Als am Samstagabend gegen 19 Uhr eine Streife in die Straße am Theodor-Fischer-Platz gerufen wurde, konnte sie noch nicht erahnen, wie der Einsatz enden würde. Anwohner hatten sich über eine Frau beschwert, welche lautstark – und dies nicht zu ersten Mal – herumschrie. Sie hatte mit einem Anwohner in dessen Wohnung gefeiert und sich wohl nicht mehr im Griff.

Der Wohnungsinhaber gab an, dass er die Frau auch nicht mehr bei sich haben wollte. Nachdem dies geklärt war, wurde die Frau aufgefordert die Wohnung zu verlassen und sich ruhig zu verhalten.

Beiden Aufforderungen kam sie nicht nach, was zur Ankündigung eines Gewahrsams führte. Auch hier zeigte sie keine Einsicht und sollte aus der Wohnung geführt werden. Nachdem sie herumfuchtelte und sich nicht hinausbringen lassen wollte, wurde sie zu Boden gebracht und versucht ihr Handfesseln anzulegen.

Am Boden liegend trat sie nach hinten aus und versuchte sich bei der Fesselung zu sperren. Sie versuchte auch die eingesetzten Beamten zu kratzen. Eine weitere Unterstützungsstreife half schließlich, die Dame aus der Wohnung zu tragen, als diese unter Kontrolle gebracht worden war.

Beim Transport zur Dienststelle, bedachte die polizeilich bereits gut bekannte Frau, die Beamten mit diversen Schimpfwörtern und Beleidigungen. Auch in der Dienststelle angekommen, war sie unkooperativ und lies sich nicht beruhigen. Sie wurden ebenfalls in eine der Haftzellen getragen, wo sie ausgenüchtert werden sollte.

Nachdem ein tätlicher Angriff, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, versuchte Körperverletzung und die Ausgangslage Ruhestörung im Raum stand, wurde durch den verständigten Jour-Staatsanwalt vom Amtsgericht Schweinfurt eine Blutentnahme angeordnet. Diese wurde durch einen hinzugerufenen Arzt in der Haftzelle durchgeführt.

Ein verständigter Jour-Richter bestätigte den Gewahrsam der schwer zu zähmenden 37-jährigen Frau. Sie konnte nach mehreren Stunden schließlich nüchterner aus dem Polizeigewahrsam wieder entlassen werden. Anzeige folgt.