Haschisch, Marihuana und Zaubertrüffel im Gepäck – Zoll stoppt Drogenschmuggel auf der BAB 3

Vom Zoll sichergestellte halluzinogene Trüffel
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Schweinfurt/Kitzingen – Einsatzkräfte der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Schweinfurt haben bei der Kontrolle eines Fahrzeugs am vergangenen Montag unter anderem 275 Gramm halluzinogene Trüffel sichergestellt.

Auf der BAB 3, Autobahnrasthof Obersambacher Wald – Süd wurde ein Skoda Octavia mit slowakischer Zulassung von Kontrollbeamten des Schweinfurter Zolls aus dem fließenden Verkehr gezogen. Der 31-jährige Fahrzeugführer gab zunächst auf Nachfrage hin an, keine verbotenen Waren mit sich zu führen. Jedoch wirkte er – wie auch sein Beifahrer – bei der Befragung sichtlich nervös. Bei einer sich anschließenden Kontrolle des Fahrzeugs unter Zuhilfenahme von Rauschgiftspürhündin Tara des Schweinfurter Zolls wurden die Einsatzkräfte im persönlichen Gepäck der beiden Reisenden fündig: Neben den 275 Gramm halluzinogenen Trüffeln fanden die Kontrollbeamten auch 5 Joints, 0,9 Gramm Haschisch und 1,1 Gramm Marihuana.

Alle Drogen wurden sichergestellt, gegen die beiden Reisenden wurden entsprechende Strafverfahren eingeleitet.

Hintergrundinfos:

Psilocybin-Trüffel sind eine Art psychoaktiver Pilze, die mit den Zauberpilzen (sogenannte “Magic Mushrooms”) verwandt sind. Der Konsum von Zaubertrüffeln ruft psychedelische Effekte hervor und kann zu Halluzinationen und einer veränderten Wahrnehmung der Umgebung führen. Psilocybin, der aktive Wirkstoff dieser Pilze, fällt unter das Betäubungsmittelgesetz und kann zu erheblichen strafrechtlichen Folgen führen.

Die Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Schweinfurt ist für die zollrechtliche Überwachung der Verkehrswege im gesamten Bereich Unterfrankens und großen Teilen Oberfrankens zuständig. Die Einheit des Zolls deckt dabei regelmäßig Verstöße bei Arzneimitteln, Betäubungs- und Dopingmitteln sowie von Tabakwaren und Spirituosen auf. Auch der Eintritt verbotener Waren wird durch die Zollbeamten verhindert. Dies reicht von Großlieferungen bis hin zu verbotenen Warenmengen im Kleinsendungsbereich.