Kabelfernsehen wird Mietersache – Was jetzt zu tun ist.

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Schweinfurt – In nur wenigen Wochen ist es so weit. Ab dem 01. Juli 2024 tritt eine wichtige Änderung für alle Mieterinnen und Mieter mit Kabelfernsehen in Kraft. Ab diesem Stichtag dürfen die Gebühren für den Kabelfernsehanschluss nicht mehr pauschal über die Mietnebenkosten abgerechnet werden („Wegfall des Nebenkostenprivilegs“). Das bisherige Nebenkostenprivileg, das den Fernsehempfang über Sammelverträge mit dem Vermieter regelte, entfällt mit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes. Es liegt nun an jedem einzelnen Mieter, seinen Kabelfernsehanschluss aktiv zu sichern.

Mieterinnen und Mieter müssen jetzt aktiv werden

Ab dem 1. Juli 2024 ist ein eigener RegioNetTV-Vertrag unerlässlich, um weiterhin das gewohnte Fernseherlebnis zu genießen. Um sicherzustellen, dass der Kabelfernsehanschluss ab dem 1. Juli 2024 weiterhin auf Empfang bleibt, sollten Mieterinnen und Mieter jetzt handeln.

Unter regionet-sw.de/tv kann RegioNetTV einfach online gebucht werden. Über die Kunden-Hotline 09721 931 – 400 sowie in den Kundencentern der Stadtwerke Schweinfurt können Interessenten ebenfalls den Auftrag für RegioNetTV erteilen.

Mit einem individuellen RegioNet-Vertrag kann das gewohnte Programmangebot wie bisher weitergenutzt werden. RegioNetTV ist bereits ab einen Preis von nur 9,95 Euro pro Monat verfügbar.

Internet, Telefon und TV können jetzt im günstigen Rundum-sorglos-Paket kombiniert werden

RegioNet-Bestands- und Neukunden können von der Änderung doppelt profitieren. Mit der Umstellung der bisherigen TV-Versorgung haben diese nun die Möglichkeit, Internet, Telefon und TV in günstigen Kombi-Tarifen zu buchen. Internet-Bestandskunden müssen hierzu lediglich einen Internet-Tarif mit einer höheren Bandbreite buchen. Im Rundum-sorglos-Paket erhalten Kunden Internet, Telefon und TV für nur 19,90 Euro pro Monat in den ersten 12 Monaten.

Wird kein RegioNetTV-Vertrag abgeschlossen, wird der TV-Anschluss zum 01.07.2024 getrennt und die Kabelfernsehversorgung eingestellt. Eine erneute Inbetriebnahme ist dann kostenpflichtig und die Anschlussgebühr wird gemäß Preisblatt in Rechnung gestellt.