Stadt Schweinfurt setzt klaren Impuls zur Stärkung der Innenstadt
Schweinfurt – Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 17. Dezember einstimmig die neue Förderrichtlinie „SWstartklar“ zur Belebung der Innenstadt verabschiedet. Ziel ist es, dem Leerstand in der Innenstadt aktiv entgegenzuwirken, Existenzgründerinnen und Existenzgründer zu unterstützen und die Innenstadt als attraktiven Wirtschafts- und Begegnungsraum zu erhalten und zu beleben.
Anreize für Gründerinnen und Gründer
Mit der neuen Förderrichtlinie schafft die Stadt einen zusätzlichen Anreiz für die Eröffnung neuer Geschäfte in leerstehenden oder von Leerstand bedrohten Erdgeschossflächen. Ziel ist es, die Passantenfrequenz zu erhöhen und die Innenstadt als attraktiven Wirtschafts- und Begegnungsraum zu beleben.
Gefördert werden zukunftsorientierte und tragfähige Geschäftsideen, die darauf abzielen, den innerstädtischen Raum zu bereichern. Die Unterstützung richtet sich insbesondere an Gründerinnen und Gründer, um ihnen den Start zu erleichtern und die erste, oftmals herausfordernde Phase erfolgreich zu bewältigen.
Zwei Module für den erfolgreichen Start
Die Förderung bietet finanzielle Unterstützung, um die Machbarkeit von Geschäftsideen in der Praxis zu erproben und sie dauerhaft in der Innenstadt zu etablieren.
Die Förderung kann beantragt werden, um die Geschäftsidee mit einer kurzfristigen Perspektive von bis zu drei Monaten zunächst einmal auszutesten, oder aber, um das Geschäft mit einer langfristigen Perspektive dauerhaft in der Schweinfurter Innenstadt zu verankern. In beiden Fällen wird ein Zuschuss zu den Mietkosten gewährt, auf Antrag ist zudem ein Werbekostenzuschuss möglich, um die Sichtbarkeit des neuen Angebots zu erhöhen.
Gemeinsam für eine starke Innenstadt
„Mit der Förderrichtlinie wollen wir nicht nur Leerstand entgegenwirken, sondern auch die Innenstadt zu einem lebendigen und attraktiven Ort für Bewohnerinnen, Bewohner und Besucherinnen und Besucher machen“, erklärt das Amt für Wirtschafts- und Standortförderung.
Die Unterstützung innovativer und nachhaltiger Geschäftsmodelle ist hierfür ein wichtiger Schritt, auch um die Wirtschaftskraft zu stärken.
Die Förderrichtlinie tritt ab 01.01.2025 in Kraft. Interessierte Gründerinnen und Gründer können sich ab sofort bei der Stadtverwaltung informieren und Anträge einreichen.