Unterlagen ab sofort über die Website des Landratsamts Schweinfurt zu finden
Landkreis Schweinfurt – Zur Unterstützung der Betroffenen, die durch die aktuellen Hochwasser in Bayern Schäden erlitten haben, stellt das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat Mittel im Rahmen einer Soforthilfeaktion zur Verfügung.
Beantragen können diese Privathaushalte, bei denen Schäden am Haushalt/Hausrat oder auch Ölschäden an Gebäuden vorliegen. Betroffene Bürgerinnen und Bürger finden die entsprechenden Unterlagen online unter www.landkreis-schweinfurt.de
Die finanzielle Soforthilfe kann mit Antrag und Erfüllung der Voraussetzungen gezahlt werden. Diese Anträge sind bis spätestens 31. August 2024 beim Landratsamt Schweinfurt einzureichen (Landratsamt Schweinfurt, Katastrophenschutz und Feuerwehrwesen, z.H. Herrn Rost, Schrammstraße 1, 97421 Schweinfurt.).
Des Weiteren stellt das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat Notstandsbeihilfen im Rahmen einer Finanzhilfeaktion nach der Härtefondsrichtlinie zur Verfügung. Die Zuschüsse können gewährt werden in Fällen existenzieller Notlagen. Das hierzu benötigte Antragsformular ist ebenfalls über die Website des Landratsamts zu finden. Diese Anträge sind bis spätestens 31. Oktober 2024 ebenso beim Landratsamt Schweinfurt einzureichen
Für Unternehmen und Angehörige Freier Berufe werden Soforthilfen in Höhe von bis zu 200.000 Euro je Unternehmen gewährt. Die Höhe richtet sich im Einzelfall nach den konkret entstandenen Schäden. Der Antrag ist bei der Regierung von Unterfranken zu stellen. Die dafür notwendigen Voraussetzungen werden derzeit von der Bayerischen Staatsregierung geschaffen.
Kontaktdaten der Regierung von Unterfranken: Regierung von Unterfranken, Sachgebiet 20, Peterplatz 9, 97070 Würzburg, E-Mail: SG20@reg-ufr.bayern.de
Ausführliche Informationen dazu finden sich auch über die Homepage des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat https://www.finanzministerium.bayern.de/service/finanzielle_hilfen/hochwasser_2024