Entwaldungsverordnung bedroht regionalen Sojaanbau

teilen
WhatsApp
Email
teilen
WhatsApp
Email

Thalmässing (bbv) – Auch mit einer Verschiebung der europäischen Entwaldungsverordnung (EUDR) ist es nicht getan: Das Bürokratieungeheuer EUDR droht den heimischen Soja- und Eiweißpflanzenanbau massiv zu erschweren und Lieferketten zum Erliegen zu bringen. Zur Verdeutlichung möglicher Folgen und der Forderung nach Anpassungen hatte der Bayerische Bauernverband (BBV) zu einem Vor-Ort-Termin auf einem Sojabetrieb im mittelfränkischen Thalmässing geladen.

„Eigentlich sind wir uns doch einig: Mit der nationalen Eiweißpflanzenstrategie und der Bayerischen Eiweißinitiative sollen Anbau und Verwertung von Eiweißpflanzen in Deutschland ausgeweitet, Importabhängigkeit reduziert und die Wettbewerbsfähigkeit heimisch erzeugter Leguminosen gestärkt werden“, so Günther Felßner, Präsident des Bayerischen Bauernverbands. „Nun droht aber die Entwaldungsverordnung mit geradezu irrwitziger Bürokratie, alles das zu torpedieren – und zwar völlig ohne Not, denn es gibt keine Entwaldung in Deutschland. Hier müssen Nachbesserungen her!“

Bürokratieungeheuer Entwaldungsverordnung

Die geplante Verordnung hat das Ziel, die Abholzung von Regenwald und das Inverkehrbringen von Produkten auf den europäischen Markt zu verhindern, die von entwaldeten Flächen stammen. Neben Sojaanbauern betrifft das auch Rinderhalter und Waldbauern. In ihrer jetzigen Form aber wird die EUDR zum Bumerang geraten: Auch Bayerische Anbaubetriebe müssten dann mittels Geolokalisierung einzelne Flächen erfassen und sämtliche Daten und Nachweise in ein europäisches IT-System einspeisen – ein enormer Zusatzaufwand für Betriebe, die ohnehin bereits unter der hohen Bürokratieaufgabenlast ächzen. Weiter bräuchte es Sorgfaltspflichterklärungen und chargenreine Lagerung im Land- und Großhandel. Zudem bestehen viele Unklarheiten, die zu massiver Verunsicherung auf dem heimischen Markt bzw. im Handel führen. Lieferketten drohen stillzustehen. Das alles steht vor dem Hintergrund, dass in Deutschland u. a. das Bundes- und Landeswaldgesetz (BWaldG und BayWaldG) bereits ausreichend vor Entwaldung schützen.

Forderung: Entwaldungsfreie Staaten nicht unnötig belasten

„Wir erwarten von den Verantwortlichen in Brüssel, dass sie die begründeten Sorgen der heimischen Erzeugerbetriebe ernst nehmen und die Entwaldungsverordnung nicht nur aufschieben, sondern grundlegende Änderungen vornehmen“, fordert Felßner. Konkret müsse zum Beispiel im sogenannten Länderbenchmarking eine neue Risikokategorie für Länder wie Deutschland geschaffen werden, in denen die existierende Rechtslage bereits vor Entwaldung schützt. Länder dieser Kategorie sollen dann von den Dokumentations- und Nachweispflichten befreit werden. Der BBV-Präsident betont: „Um von potentiell mit Entwaldung zusammenhängenden Soja- und anderen Importen unabhängig werden zu können, brauchen wir für unsere regionale Erzeugung Planungssicherheit und Entlastungen – nicht das Gegenteil.“