IHK-Organisation fordert Entlastungen bei anstehender DSGVO-Überprüfung

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Region – Sechs Jahre nach Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) empfindet die große Mehrheit der Unternehmen im Freistaat die EU-weiten Regeln vor allem als Bürokratietreiber. 81 Prozent der bayerischen Unternehmen beklagen laut einer Umfrage des Bayerischen Industrie- und Handelskammertags (BIHK) einen hohen oder sogar extrem hohen Aufwand bei der DSGVO-Umsetzung.

„Gleichzeitig kritisieren viele Betriebe eine große Rechtsunsicherheit, da es selbst innerhalb Deutschlands verschiedene Auslegungen durch die zuständigen Aufsichtsbehörden der Bundesländer gibt“, sagt Jan-Markus Momberg, Justiziar und Datenschutzbeauftragter der IHK Würzburg-Schweinfurt. „Die Unternehmen brauchen praktikable und einfach umsetzbare Regelungen, wenn die EU tatsächlich weltweit Vorreiter und Vorbild beim Datenschutz sein will.

In diese Richtung muss der Gesetzgeber tätig werden, wenn die DSGVO in den kommenden Monaten turnusmäßig in Brüssel auf den Prüfstand gestellt wird. Zu begrüßen wäre ein risikobasierter, an Unternehmensgröße und Art der Datenverarbeitung orientierter Ansatz, der insbesondere kleine Unternehmen vor unverhältnismäßigen Dokumentations-, Informations- und Nachweispflichten schützt, Haftungsfragen rechtssicher klärt und wirksam vor rechtsmissbräuchlichen Schadenersatzansprüchen schützt“, so Momberg weiter.

Besonders aufwändig sind laut Umfrage das Erstellen und die fortdauernde Pflege von Verarbeitungsverzeichnissen für alle Unternehmensprozesse, in denen personenbezogenen Daten erhoben, verarbeitet und gespeichert werden. Auf Platz 2 folgt das Erstellen und Umsetzen von Datenlöschkonzepten, an dritter Stelle liegen für die Unternehmen die Datenschutzinformationspflichten. Die IHK kritisiert zusätzlich, dass neben der DSGVO ein Wildwuchs an EU-Regulierungen der Datenökonomie droht, der nicht mehr überschaubar und teilweise widersprüchlich ist. Zu nennen seien hier unter anderem der Artificial Intelligence Act, der Data Act und der Data Governance Act.