Das Landratsamt Schweinfurt erinnert daran, dass es sich beim 31. Oktober um eine gesetzliche Ausschlussfrist handelt. Anträge, die nach diesem Datum eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Entscheidend ist somit der rechtzeitige Eingang beim Landratsamt.
Wer kann Schulwegkosten erstattet bekommen?
Eine Fahrtkostenerstattung können Schüler weiterführender Schulen ab der 11. Jahrgangsstufe beantragen. Darüber hinaus gilt die Regelung für Schüler, die eine öffentliche oder staatlich anerkannte Berufsschule, Berufsfachschule, Fachoberschule oder Berufsoberschule besucht haben.
Voraussetzung ist, dass der einfache Schulweg mehr als drei Kilometer beträgt und die nächstgelegene Schule besucht wurde.
Eigenanteil und Höhe der Erstattung
Für die Fahrtkostenerstattung gilt grundsätzlich eine Familienbelastungsgrenze. Diese liegt bei 320 Euro pro Schüler und bei maximal 490 Euro pro Familie innerhalb eines Schuljahres.
Die Wahl der Fahrkarte steht den Schülern grundsätzlich frei. Bei der Berechnung der Erstattung berücksichtigt das Landratsamt allerdings ausschließlich die Kosten der jeweils günstigsten verfügbaren Fahrkarte.
Antrag erstmals auch digital möglich
Neu ist die Möglichkeit, den Antrag auf Fahrtkostenerstattung direkt online auszufüllen und an das Landratsamt Schweinfurt zu übermitteln. Damit entfällt für Antragsteller, die das digitale Verfahren nutzen, die bisherige Einreichung eines Papierantrags.
Der Online-Antrag steht auf der Internetseite des Landratsamtes zur Verfügung:
https://www.landkreis-schweinfurt.de/Fahrtkosten_Erstattung
Frist endet am 31. Oktober 2026
Das Landratsamt empfiehlt, die Erstattung rechtzeitig zu beantragen. Da verspätete Anträge aufgrund der gesetzlichen Ausschlussfrist nicht berücksichtigt werden können, sollten anspruchsberechtigte Schüler und ihre Eltern nicht bis zum letzten Tag warten.
