Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls hat am vergangenen Montag im gesamten Bundesgebiet umfangreiche Prüfungen im Wach- und Sicherheitsgewerbe durchgeführt. Ziel der Aktion war es, Verstöße gegen sozialversicherungsrechtliche Vorgaben, unrechtmäßigen Sozialleistungsbezug, illegale Beschäftigung sowie die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns aufzudecken. Auch mögliche Fälle unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung standen im Fokus.
Allein im Bereich des Hauptzollamts Schweinfurt waren mehr als 70 Beschäftigte der FKS im Einsatz. Sie kontrollierten in ganz Unterfranken und großen Teilen Oberfrankens die Arbeitsbedingungen und Beschäftigungsverhältnisse der eingesetzten Sicherheitskräfte.
Insgesamt überprüften die Einsatzkräfte 147 Personen. Zudem führten die Beamtinnen und Beamten Geschäftsunterlagenprüfungen bei acht Wach- und Sicherheitsunternehmen durch. In 35 Fällen ergaben sich erste Hinweise auf mögliche Verstöße, die nun im Rahmen weiterer Ermittlungen vertieft werden.
Bei der Auswertung der bisherigen Feststellungen traten folgende Auffälligkeiten zutage:
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In neun Fällen bestehen Unklarheiten bei der korrekten Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen.
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Bei sechs Arbeitnehmern wird geprüft, ob Sozialleistungen rechtmäßig bezogen wurden.
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In 13 Fällen gibt es Hinweise auf illegale Arbeitnehmerüberlassung.
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In sieben weiteren Fällen wurden Verstöße gegen Melde- und Aufzeichnungspflichten festgestellt.
Die weitergehenden Prüfungen dauern an.
Hintergrund:
Die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung ist eine zentrale Aufgabe der Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Durch regelmäßige bundesweite und regionale Schwerpunktaktionen leistet die FKS einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Sozialsysteme, staatlicher Einnahmen und fairer Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen erfolgen risikoorientiert und reichen von stichprobenartigen Kontrollen bis hin zu vollständigen Überprüfungen eines gesamten Betriebs.