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Urlaubsbuchung über Reiseplattformen: Wer haftet bei Ärger? 

­ Verbraucher sollten Vertragspartner und Reisekonditionen kennen
­ Verbraucher sollten Vertragspartner und Reisekonditionen kennen

Reisen – Palmen, türkisfarbenes Meer und ein perfektes Strandresort – nach nur wenigen Klicks steht dem Traumurlaub nichts mehr im Wege. Inzwischen buchen viele Verbraucherinnen und Verbraucher ihren Urlaub über Reiseplattformen. Doch immer wieder kommt es dabei zu Problemen: Der Flug fällt aus, die Unterkunft ist verschmutzt oder der Mietwagen steht nicht wie gebucht zur Verfügung. Für Reisende ist es häufig schwierig, ihre Rechte durchzusetzen. Denn sowohl Plattform als auch Reiseanbieter versuchen sich aus der Verantwortung zu stehlen und verweisen jeweils auf den anderen. „Bei Haftungsfragen ist es wichtig zu wissen, wer der richtige Ansprechpartner ist“, sagt Julia Zeller, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Bereits bei der Reisebuchung sollte man deshalb genau auf den Vertragspartner und die Konditionen der Reise achten.“
 
Pauschal- oder Individualreise?

 
Der richtige Ansprechpartner richtet sich danach, ob der Verbraucher eine  Pauschal- oder eine Individualreise gebucht hat. Bei einer Pauschalreise erhält man das komplette Urlaubspaket inklusive Transport, Hotel, Verpflegung und möglicher Reiseleitung aus einer Hand. Kommt es zu Problemen, muss man alle Rechte gegenüber dem Reiseveranstalter geltend machen. Bucht man Flug, Unterkunft und Mietwagen hingegen einzeln, gibt es für jeden Teil einen anderen Vertragspartner, an den man sich bei Problemen wenden muss. Die Plattform, über die gebucht wird, ist meist nur Vermittler und daher für die Leistungen nicht verantwortlich. „Die Art der Reise ist sicherlich Geschmackssache. Wichtig ist jedoch, diese Entscheidung bewusst zu treffen und sich bereits im Vorfeld zu informieren, wer der oder die Ansprechpartner bei eventuellen Problemen sind“, rät Zeller.

Die Information stammt von der Verbraucherzentrale Bayern.