Überwachungskamera im öffentlichen Raum als Symbolbild für Diskussion über Videoüberwachung in der Schweinfurter Hadergasse
Videoüberwachung im öffentlichen Raum ist rechtlich nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich und sorgt auch in Schweinfurt für Diskussionen. Foto: KI-generiert / Schweinfurt NEWS

Videoüberwachung in der Hadergasse? SPD fordert Erklärung zu rechtlicher Bewertung

Schweinfurt -

Die geplante Videoüberwachung im Bereich Hadergasse und Châteaudun-Park sorgt erneut für politische Diskussionen in Schweinfurt. Die SPD-Fraktion im Stadtrat fordert nun Aufklärung über die rechtlichen Grundlagen einer möglichen Installation von Kameras in diesem Bereich.

Bereits vor längerer Zeit hatte die SPD beantragt, an dem als problematisch beschriebenen Ort eine Videoüberwachung einzurichten. Hintergrund waren wiederholte Berichte über offenen Drogenhandel sowie ein zunehmendes Unsicherheitsgefühl bei Anwohnerinnen und Anwohnern.

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Der Antrag wurde damals von der Stadtverwaltung abgelehnt. Als Begründung wurden insbesondere rechtliche Hürden genannt. Demnach sei die Kriminalitätsbelastung im betroffenen Bereich nicht ausreichend, um eine Videoüberwachung nach den Vorgaben des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes zu rechtfertigen.

Nun sorgt eine neue Entwicklung für Fragen: Laut SPD soll CSU-Staatssekretär Sandro Kirchner demnächst nach Schweinfurt kommen und dort eine mobile Videoüberwachungsanlage präsentieren.

Die SPD-Fraktion betont, grundsätzlich jede Maßnahme zu begrüßen, die zur Verbesserung der Sicherheit beiträgt. Gleichzeitig stelle sich jedoch die Frage, was sich an der rechtlichen Bewertung innerhalb kurzer Zeit geändert habe.

„Wenn die Maßnahme damals aus rechtlichen Gründen unzulässig war, bedarf es einer transparenten Erklärung, warum sie heute möglich sein soll“, heißt es aus der Fraktion.

Für den SPD-Oberbürgermeisterkandidaten Ralf Hofmann ist dabei entscheidend, dass Sicherheitspolitik nachvollziehbar begründet werde.
„Sicherheitspolitik muss rechtsstaatlich sauber begründet und frei von parteipolitischer Instrumentalisierung sein. Die Bürgerinnen und Bürger haben Anspruch auf Transparenz und Verlässlichkeit“, so Hofmann.

In einer früheren Beschlussvorlage der Stadtverwaltung wurde erläutert, dass Videoüberwachung im öffentlichen Raum nur bei einer hinreichenden Gefahrensituation zulässig ist. Diese orientiere sich an Art und Anzahl der begangenen Straftaten.

Nach Angaben der Polizei wurden im Bereich der Hadergasse unter anderem Körperverletzungen, Bedrohungen, Raubdelikte sowie Waffendelikte registriert. Ein deutlicher Anstieg von Gewaltdelikten habe sich jedoch im weiteren Verlauf nicht ergeben. Stattdessen sei lediglich eine Verlagerung von Betäubungsmittelkriminalität festgestellt worden.

Aus Sicht der Verwaltung reiche diese Situation bislang nicht aus, um eine Videoüberwachung rechtlich zu rechtfertigen, da der Schutz der informationellen Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger schwerer wiege.

Die aktuelle Diskussion zeigt jedoch, dass das Thema Sicherheit im Bereich Hadergasse und Châteaudun-Parkweiterhin politisch umstritten bleibt.

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