Wichtige gesetzliche Neuerungen im Juli 2023 werden finanzielle Änderungen für viele Bürger mit sich bringen. Hier ist eine Übersicht über die Änderungen, die am 1. Juli in Kraft treten:
Pflegeversicherung:
Aufgrund steigender Kosten wird der Pflegebeitrag um 0,35 Prozentpunkte erhöht. Für Menschen ohne Kinder fällt die Erhöhung etwas höher aus. Derzeit liegt der Beitrag bei 3,05 Prozent des Bruttolohns, für Kinderlose bei 3,4 Prozent. Ab kommendem Jahr soll auch das Pflegegeld erhöht werden. Die genaue Staffelung des Pflegebeitrags sieht folgendermaßen aus:
- Personen ohne Kinder: Pflegebeitrag von 4 Prozent, Arbeitnehmer-Anteil von 2,3 Prozent
- Ein Kind: Pflegebeitrag von 3,4 Prozent, Arbeitnehmer-Anteil von 1,7 Prozent Zwei Kinder: Pflegebeitrag von 3,15 Prozent, Arbeitnehmer-Anteil von 1,45 Prozent
- Drei Kinder: Pflegebeitrag von 2,9 Prozent, Arbeitnehmer-Anteil von 1,2 Prozent Vier Kinder: Pflegebeitrag von 2,65 Prozent, Arbeitnehmer-Anteil von 0,95 Prozent
- Fünf oder mehr Kinder: Pflegebeitrag von 2,4 Prozent, Arbeitnehmer-Anteil von 0,7 Prozent
E-Rezept:
Ab dem 1. Juli werden sogenannte E-Rezepte, also elektronische Arztrezepte, eingeführt. Dies soll den digitalen Fortschritt in Arztpraxen und Apotheken vorantreiben. Ärzte können das Rezept in eine Datenbank eingeben und die Apotheke kann es von dort abrufen. Gesetzlich Versicherte können das E-Rezept in Apotheken mithilfe ihrer Versichertenkarte erhalten. Voraussichtlich werden bis Ende Juli etwa 80 Prozent der Apotheken an das System angeschlossen sein.
Kurzarbeitergeld:
Der vereinfachte Zugang zum Kurzarbeitergeld, der aufgrund der Pandemie und Energiekrise eingeführt wurde, läuft zum 1. Juli aus. Ab dann gilt wieder die Regelung, dass Unternehmen für mindestens ein Drittel ihrer Beschäftigten einen Entgeltausfall von mehr als 10 Prozent pro Monat nachweisen müssen.
Rente:
Die Bezüge für Rentnerinnen und Rentner werden im Westen um 4,39 Prozent und im Osten um 5,86 Prozent erhöht. Dies ist das zweite Jahr in Folge, in dem es eine deutliche Erhöhung gibt. Rentnerinnen und Rentner mit knappem Einkommen, die staatliche Hilfen beziehen, werden von der Rentenerhöhung ausgenommen, da die Rentenbezüge auf die Grundsicherung angerechnet werden.
Girocard:
Die Maestro-Funktion von Girokarten wird nicht mehr verfügbar sein. Dies bedeutet, dass die Girocard nur noch in Deutschland uneingeschränkt genutzt werden kann. Banken und Sparkassen suchen derzeit neue Partner für die Auslandsnutzung.
Bürgergeld:
Ab Juli gibt es einige Erleichterungen für Bezieher des Bürgergeldes. Die Freibeträge für Erwerbstätige werden erhöht, sodass sie bei einem Einkommen zwischen 520 und 1000 Euro 30 Prozent davon behalten dürfen. Für junge Menschen, die einen Schüler- oder Studentenjob haben, gilt eine Obergrenze von 520 Euro. Gleichzeitig werden die Weiterbildungsmöglichkeiten ausgeweitet.
Gasspeicherumlage:
Die Gasspeicherumlage, die einen Bruchteil des Erdgaspreises ausmacht, steigt ab dem 1. Juli auf 1,45 Euro je Megawattstunde (0,145 Cent je Kilowattstunde). Dies bedeutet für ein Einfamilienhaus mit einem Jahresverbrauch von 20.000 KWh Mehrkosten von etwa 18 Euro im Jahr. DHL-Porto:
Ab dem 1. Juli steigen die Preise für bestimmte DHL-Sendungen. Das Porto für das 10-Kilo-Paket erhöht sich von 9,49 auf 10,49 Euro. Auch Nachnahme-Sendungen werden teurer, von 6,90 Euro auf 8,99 Euro. Die Kosten für die Alterssichtprüfung erhöhen sich auf 1,99 Euro, und die Transportversicherung wird ebenfalls teurer.