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Nachrichten aus Schweinfurt und Umgebung

Zwei Fälle von Fahren eines E-Scooters unter Drogeneinfluss

BERGRHEINFELD, HAUPTSTRASSE/MAINSTRASSE –  In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag wurde ein Fahrer eines E-Scooters einer Kontrolle unterzogen. Aufgrund deutlicher drogentypischer Auffälligkeiten, wurde ein Drogenschnelltest durchgeführt. Dieser verlief positiv.

SCHWEINFURT, NIEDERWERRNERSTRASSE – Ebenfalls in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag, fand eine Kontrolle eines E-Scotterfahrers in Schweinfurt in der Niederwerrner Straße statt. Auch hier wurden drogentypische Auffälligkeiten festgestellt, woraufhin ein durchgeführter Drogenschnelltest positiv ausfiel.

In beiden Fällen wurde die Weiterfahrt unterbunden und eine Blutentnahme veranlasst.

In diesem Zusammenhang weist die Polizei nochmals daraufhin, dass beim Führen sog. E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr die gleichen Promillewerte wie bei Führen eines Pkws zählen. Das bedeutet, bereits bei einem Alkoholwert ab 0,3 Promille und dazukommenden Ausfallerscheinungen, liegt die relative Fahruntüchtigkeit vor. Der Tatbestand der Trunkenheit im Verkehr wäre hier erfüllt und könnte einen Entzug der Fahrerlaubnis nach sich ziehen. Ebenfalls dürfen die E-Scooter, analog der Vorschriften beim Führen von Pkw, nicht unter dem Einfluss berauschender Mittel im öffentlichen Straßenverkehr geführt werden.

(pm)