Große Zahl 45 auf einem rot umrandeten Schild, daneben ein Rentenordner, Geldscheine und Münzen. Im Hintergrund geht ein älteres Paar spazieren. Symbolbild zur Rentendebatte.
45 Versicherungsjahre stehen im Mittelpunkt der Rentendebatte. Die Gewerkschaft NGG Unterfranken fordert, dass besonders langjährig Versicherte auch künftig bei Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen können. Symbolbild. Foto: KI-generiert

45 Jahre gearbeitet – und trotzdem Rentenabschläge? NGG Unterfranken schlägt Alarm

Schweinfurt - In Schweinfurt werden in den kommenden Jahren durchschnittlich rund 410 Beschäftigte pro Jahr in den Ruhestand gehen. Bis 2035 werden nach Berechnungen des Pestel-Instituts insgesamt etwa 12.300 Menschen in der Stadt im Ruhestand sein. Angesichts der Diskussionen über die Rentenreform fordert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Unterfranken, dass Beschäftigte nach 45 Versicherungsjahren weiterhin ohne Rentenabschläge in den Ruhestand gehen können.

Die Gewerkschaft warnt davor, dass insbesondere Menschen mit langen Erwerbsbiografien durch mögliche Änderungen bei der gesetzlichen Rente finanziell benachteiligt werden könnten.

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Rund 12.300 Menschen in Schweinfurt bis 2035 im Ruhestand

Die Zahlen verdeutlichen nach Einschätzung der NGG den demografischen Wandel auf dem Schweinfurter Arbeitsmarkt.

Nach Berechnungen des Pestel-Instituts werden in den kommenden Jahren jährlich durchschnittlich 410 Beschäftigte aus dem Berufsleben ausscheiden. Bis 2035 wird die Zahl der Menschen im Ruhestand in Schweinfurt auf rund 12.300 beziffert.

Für die Gewerkschaft ist diese Entwicklung ein wichtiger Grund, die gesetzlichen Rentenregelungen langfristig verlässlich zu gestalten.

Insbesondere Beschäftigte, die bereits in jungen Jahren ins Berufsleben eingestiegen sind und jahrzehntelang Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben, dürften nach Auffassung der NGG nicht schlechtergestellt werden.

NGG fordert abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren

Der Geschäftsführer der NGG-Region Unterfranken, Ibo Ocak, sieht durch die Diskussionen über eine Rentenreform erhebliche Verunsicherung bei Beschäftigten.

Vor allem Menschen, die kurz vor dem Erreichen der erforderlichen 45 Versicherungsjahre stehen oder diese bereits erfüllt haben, machten sich Sorgen um ihre finanzielle Absicherung im Alter.

„Sie befürchten deutliche Abschläge und damit spürbare Einbußen bei ihrer Rente, wenn sie jetzt aus dem Berufsleben ausscheiden wollen“, erklärt Ocak.

Die Gewerkschaft setzt sich deshalb dafür ein, die bestehenden Möglichkeiten einer abschlagsfreien Altersrente für besonders langjährig Versicherte zu erhalten.

Wer früh angefangen hat zu arbeiten, soll nicht bestraft werden

Besonders kritisch sieht die NGG mögliche Veränderungen für Menschen, die unmittelbar nach der Schule eine Ausbildung begonnen und anschließend jahrzehntelang gearbeitet haben.

Nach Auffassung der Gewerkschaft dürfen lange Erwerbsbiografien nicht automatisch mit hohen Einkommen gleichgesetzt werden.

„Entgegen einem weit verbreiteten Eindruck sind viele Menschen mit langen Erwerbsbiografien keine Spitzenverdiener. Sie sind auf eine verlässliche und ungekürzte gesetzliche Rente angewiesen“, betont Ocak.

Dies betreffe insbesondere Beschäftigte in körperlich anspruchsvollen Berufen.

Als Beispiele nennt die Gewerkschaft Arbeitnehmer in der Lebensmittelproduktion, in Bäckereien, Kantinen und Restaurants in Schweinfurt.

Gerade in diesen Branchen seien jahrzehntelange körperliche Belastungen häufig Bestandteil des Berufsalltags.

Hunderttausende Rentner in Bayern mit mindestens 45 Versicherungsjahren

Wie viele Menschen von den geltenden Regelungen für besonders langjährig Versicherte profitieren, zeigen nach Angaben der NGG Zahlen der Deutschen Rentenversicherung.

Ende 2025 bezogen in Bayern knapp 945.000 Männer eine gesetzliche Altersrente. Davon hatten rund 434.200 mindestens 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt.

Bei den knapp 1,2 Millionen Frauen mit einer gesetzlichen Altersrente erfüllten rund 182.500 diese Voraussetzung.

Damit hatte nach den von der Gewerkschaft genannten Zahlen ein erheblicher Teil der männlichen Rentenbezieher besonders lange Versicherungszeiten erreicht. Bei Frauen lag der Anteil deutlich niedriger.

Für die NGG unterstreichen diese Zahlen, wie wichtig verlässliche Rentenregelungen für langjährig Beschäftigte sind.

Gewerkschaft lehnt höheres Renteneintrittsalter ab

Deutliche Kritik äußert die NGG auch an Überlegungen, das gesetzliche Renteneintrittsalter weiter anzuheben.

Die Gewerkschaft fordert CDU/CSU und SPD auf, bei einer Reform insbesondere die Belastungen körperlich arbeitender Menschen zu berücksichtigen.

„Es wird dabei immer wieder auf eine steigende Lebenserwartung verwiesen. Doch wer körperlich belastend arbeitet, kann nicht beliebig länger arbeiten“, warnt Ocak.

Eine weitere Anhebung des Renteneintrittsalters würde aus Sicht der Gewerkschaft viele Beschäftigte faktisch dazu zwingen, entweder länger zu arbeiten oder bei einem früheren Rentenbeginn finanzielle Einbußen hinzunehmen.

Ocak bezeichnet dies als eine Rentenkürzung durch die Hintertür.

Auch Kapitalrente wird kritisch bewertet

Neben der Diskussion um das Renteneintrittsalter äußert die NGG Vorbehalte gegenüber einer stärkeren Kapitaldeckung innerhalb der Altersvorsorge.

Die Gewerkschaft befürchtet, dass dadurch finanzielle Risiken der Kapitalmärkte eine größere Rolle bei der Alterssicherung spielen könnten.

Aus ihrer Sicht müsse die gesetzliche Rente vor allem verlässlich und langfristig planbar bleiben.

Zudem fordert die NGG, das Rentenniveau weiterhin an die Entwicklung der Löhne zu koppeln.

Was gilt aktuell bei der Rente nach 45 Versicherungsjahren?

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen einen abschlagsfreien Rentenbeginn vor der regulären Altersgrenze.

Dafür müssen grundsätzlich mindestens 45 anrechenbare Versicherungsjahre erreicht werden. Allerdings bedeutet dies nicht, dass jeder Beschäftigte unmittelbar nach Erreichen dieser Zeit ohne Abschläge in Rente gehen kann.

Entscheidend ist zusätzlich das jeweilige Geburtsjahr.

Für Versicherte des Jahrgangs 1964 und jünger liegt die Altersgrenze für die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren bei 65 Jahren. Die reguläre Altersgrenze beträgt für diese Jahrgänge 67 Jahre.

Ein noch früherer Bezug dieser Rentenart ist auch mit Abschlägen nicht möglich.

Die NGG Unterfranken fordert, dass diese Möglichkeit des abschlagsfreien Renteneintritts bei der künftigen Ausgestaltung der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten bleibt.

NGG fordert Sicherheit für Beschäftigte in Schweinfurt

Mit Blick auf die jährlich rund 410 Beschäftigten, die nach den Berechnungen des Pestel-Instituts in Schweinfurt in den Ruhestand gehen werden, sieht die Gewerkschaft politischen Handlungsbedarf.

Die Beschäftigten müssten sich darauf verlassen können, dass ihre jahrzehntelangen Beitragszahlungen bei der Altersversorgung entsprechend berücksichtigt werden.

Für die NGG steht deshalb fest: Eine Rentenreform dürfe nicht dazu führen, dass Menschen mit langen Erwerbsbiografien im Alter finanzielle Nachteile erleiden.

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