Symbolfoto einer Unfallstelle bei Nacht mit Warnbaken, Verkehrsleitkegeln und Polizeiblaulicht auf der Staatsstraße

Crash, Streit, Gewahrsam: Alkoholisiertes Paar sorgt für Chaos bei Bad Bocklet

Lkr. Bad Kissingen -

In der Zelle der Polizei Bad Kissingen endete der Sonntag für ein stark alkoholisiertes Pärchen, nachdem sie zunächst einen Verkehrsunfall verursacht und später noch Personen angegriffen hatten.

Unfall zwischen Hohn und Steinach

Am Sonntag gegen 13:56 Uhr meldete ein Verkehrsteilnehmer einen schlangenlinienfahrenden Mercedes auf der Strecke zwischen Hohn und Steinach. Noch bevor die Polizei eingreifen konnte, verlor der 55-jährige Fahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug. Der Wagen kam nach rechts ins Bankett, schleuderte auf die Gegenfahrbahn und stieß mit einem entgegenkommenden Seat zusammen. Anschließend überschlug sich der Mercedes und blieb im Graben auf dem Dach liegen.

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Die beiden Insassen des Seat wurden leicht verletzt und vorsorglich ins Krankenhaus gebracht. Auch der Fahrer des Mercedes und seine 39-jährige Beifahrerin mussten ins Krankenhaus, ein Rettungshubschrauber war im Einsatz. Der Sachschaden wird auf über 30.000 Euro geschätzt.

Ein Atemalkoholtest der Beifahrerin ergab mehr als ein Promille. Beim Fahrer wurde eine Blutentnahme angeordnet, das Ergebnis steht noch aus. Im Einsatz waren die Feuerwehren Bad Bocklet, Aschach und Hohn sowie mehrere Rettungswagen, ein Notarzt und ein Rettungshubschrauber.

Weiteres Fehlverhalten nach dem Unfall

Nach ihrer Untersuchung entließen sich die beiden selbst aus dem Krankenhaus und kehrten mit einem Taxi nach Hause zurück. Dort setzten sie ihren Alkoholkonsum fort, was schließlich zu einem handfesten Streit mit der Ex-Frau und der Tochter des 55-Jährigen führte. Im Verlauf trat der Mann seiner Ex-Frau in den Unterleib und schlug seiner Tochter ins Gesicht.

Die Polizei Bad Kissingen nahm das Paar daraufhin in Gewahrsam. Beide mussten die Nacht in einer Zelle verbringen.

Gegen den 55-jährigen Mann wird nun wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, fahrlässiger Körperverletzung und vorsätzlicher Körperverletzung ermittelt. Seine 39-jährige Beifahrerin muss sich wegen des Verdachts der Strafvereitelung verantworten, da sie an der Unfallstelle zunächst angegeben hatte, selbst gefahren zu sein.

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