Mehr als acht Monate nach dem tragischen Unfall auf der Niederwerrner Straße hat das Landgericht Schweinfurt nun ein Urteil gefällt. Ein 35-jähriger Mann wurde zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Die Kammer wertete den Vorfall als fahrlässige Tötung in Tateinheit mit Gefährdung des Straßenverkehrs.
Der Angeklagte war im Februar dieses Jahres mit seinem Auto auf der Niederwerrner Straße unterwegs, als es zur fatalen Kollision kam. Nach Überzeugung des Gerichts war der Mann deutlich alkoholisiert und mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs, als er eine rote Ampel missachtete. Auf der Kreuzung prallte sein Fahrzeug mit dem Wagen eines 27-jährigen Familienvaters zusammen. Der junge Mann erlag noch am Unfallort seinen schweren Verletzungen.
Während des Prozesses hatte der Angeklagte eingeräumt, sich an den genauen Ablauf kaum erinnern zu können. Er zeigte sich sichtlich betroffen, sprach von „tiefer Reue“. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von mehr als sieben Jahren gefordert, die Verteidigung hingegen plädierte auf fünf Jahre – diesem Antrag folgte das Gericht.
In der Urteilsbegründung betonte die Vorsitzende Richterin, dass der Angeklagte „leichtfertig das Leben eines anderen zerstört“ habe. Der Fall zeige, welche verheerenden Folgen es haben könne, sich unter Alkoholeinfluss ans Steuer zu setzen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft können innerhalb einer Woche Revision einlegen.
Für die Angehörigen des getöteten Familienvaters bedeutet die Entscheidung zwar keine Wiedergutmachung – sie markiert jedoch das Ende eines langen und belastenden Verfahrens.