Bayerns Gesundheits- und Präventionsministerin Judith Gerlach will die Suchthilfe im Freistaat weiter ausbauen. Anlass ist die Übernahme der Schirmherrschaft über die digitale Suchtberatung „DigiSucht“, wie die Ministerin am Donnerstag betonte.
Gerlach hob hervor, dass das Internet einen wichtigen niedrigschwelligen Zugang zu Hilfsangeboten biete, insbesondere bei einem schambesetzten Thema wie Sucht. Die Plattform „DigiSucht“ ermögliche suchtgefährdeten und suchtkranken Menschen sowie ihren Angehörigen anonymen und sicheren Zugang zu professioneller Beratung. Der Kontakt könne zeitlich flexibel und ortsunabhängig erfolgen.
Ein Schwerpunkt des Ausbaus betrifft das Thema Glücksspiel. Gemeinsam mit der Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern soll das Beratungsangebot weiter gestärkt werden. Die bisherige Plattform „PlayChange“ wird künftig über „DigiSucht“ organisiert, um Synergien zu nutzen und die Sichtbarkeit zu erhöhen. Beratungen bleiben sowohl über playchange.de als auch über suchtberatung.digital erreichbar.
Konrad Landgraf, Geschäftsführer der Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern, bezeichnete „PlayChange“ als erfolgreiches Projekt und sieht im Zusammenschluss mit „DigiSucht“ die Möglichkeit, deutlich mehr Betroffene und Angehörige zu erreichen.
Seit dem Start von „DigiSucht“ im Oktober 2022 haben sich bis zum 30. September 2025 über 4.500 Menschen auf der Plattform registriert. Bei mehr als der Hälfte konnte ein direkter Kontakt zu den Hilfesuchenden hergestellt werden. Nahezu alle bayerischen Suchtberatungsstellen beteiligen sich inzwischen am digitalen Beratungsangebot. Zudem wurden über 300 Fachkräfte im Umgang mit der Plattform geschult.
Die Plattform wird in Bayern gemeinsam vom Bayerischen Zentrum für Prävention und Gesundheitsförderung (ZPG) und der Koordinierungsstelle der bayerischen Suchthilfe betreut. Sie ermöglicht Beratungen per E-Mail, Text- und Video-Chat. Auch hybride Beratungsformen, die digitale und persönliche Unterstützung kombinieren, sind möglich.
Über suchtberatung.digital erfolgt zudem eine bundeslandspezifische Zuordnung über die Postleitzahl, damit Ratsuchende direkt an die zuständigen Beratungsstellen vermittelt werden.