Zum Jahreswechsel 2025/2026 hat die Stadt Volkach ein umfassendes Abbrennverbot für Feuerwerkskörper erlassen. Die Bevölkerung wird gebeten, die entsprechende Anordnung zu Silvester am 31. Dezember 2025 sowie am Neujahrstag, 1. Januar 2026, zu beachten.
Demnach ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern insbesondere im gesamten Altstadtbereich von Volkach untersagt. Das Verbot gilt unter anderem für die Hauptstraße, den Marktplatz, den Oberen Markt, die Bahnhofstraße sowie zahlreiche angrenzende Gassen und Plätze innerhalb des historischen Stadtkerns.
Darüber hinaus ist das Abbrennen von Feuerwerk auch in der Nähe von Kirchen und Gärtnereien sowohl in Volkach als auch in den Stadtteilen nicht erlaubt. In diesen sensiblen Bereichen muss ein Mindestabstand von 100 Metern eingehalten werden.
Die Stadtverwaltung begründet die Maßnahme mit dem hohen Sicherheits- und Unfallrisiko. Enge Straßen, historische Bausubstanz sowie Menschenansammlungen erhöhen die Gefahr von Bränden und Verletzungen erheblich. Zuwiderhandlungen gegen das Feuerwerksverbot können mit einer Geldbuße geahndet werden.
Zusätzlich weist die Stadt Volkach darauf hin, dass das Überlassen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 an Personen unter 18 Jahren gesetzlich verboten ist. In diesem Zusammenhang werden auch die Erziehungsberechtigten ausdrücklich an ihre Aufsichtspflicht erinnert. Kinder und Jugendliche sollen entsprechend aufgeklärt werden. Auch Gäste der Stadt werden gebeten, über die geltende Anordnung informiert zu werden.
Die Stadt Volkach bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für diese Regelung und wünscht dennoch einen sicheren und guten Rutsch ins Jahr 2026.